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"Virtuelle" Stempelmarke für Gütertransportunternehmen

(LPA) Keine Stempelmarke wird's mehr auf den verschiedenen Ansuchen geben, die das Berufsverzeichnis der Gütertransportunternehmer betrifft. Wie das Landesamt für Verkehrswesen und Gütertransport mitteilt, tritt an die Stelle der Marke eine Stempelgebühr, die in bar, per Bancomat oder via Überweisung entrichtet werden kann.

Ab dem 1. März wird demnach keine Stempelmarke die Anträge um Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Gütertransportunternehmen, um deren Streichung, Suspendierung bzw. den Widerruf der Suspendierung oder um die Bestätigung der Eintragung ins Verzeichnis zieren.

Statt dessen muss eine Stempelgebühr bezahlt werden. Dafür gibt's unterschiedliche Möglichkeiten: entweder die Gebühr wird in bar oder per Bancomat am Schalter des Kraftfahrzeugsamtes, Crispistraße 10, Bozen, entrichtet oder per Posterlagschein bzw. Banküberweisung auf das Kontokorrent 273391 - lautend auf "Autonome Provinz Bozen - Schatzamtdienst" - eingezahlt. Als Zahlungsgrund muss dabei "Stempelgebühr Berufsverzeichnis GüKVU" angegeben werden.

"Wir können zwar den Antragstellern das Bezahlen der Gebühr nicht erlassen, können ihnen aber wenigstens den Gang in die Tabaktrafik ersparen, wo sie bisher eine Stempelmarke kaufen mussten", so Mobilitätslandesrat Thomas Widmann. "Insofern ist die neue Möglichkeit, die Stempelgebühr zu bezahlen, auch als Vereinfachung und Entbürokratisierung zu sehen", so Widmann.

chr

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