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Arbeitsgenehmigungen für Personal aus Nicht-EU-Ländern

(LPA) Südtirol wird auch heuer eigene Formulare für die Anträge um Arbeitsgenehmigungen für Personal aus Nicht-EU-Ländern beibehalten. Dies teilt Landesrätin Luisa Gnecchi mit, nachdem sich dieser Tage aufgrund von Neuerungen auf gesamtstaatlicher Ebene etliche Arbeitgeber entsprechende Informationen eingeholt haben.

Sehr viele Arbeitgeber haben sich in diesen Tagen an die Arbeitsvermittlungsstellen des Landes gewandt, um sich über die Vorgangsweise für den Erhalt von Arbeitsgenehmigungen für Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern zu informieren. Grund für dieses Interesse sind auch die auf gesamtstaatlicher Ebene geplanten Änderungen, die vorsehen, dass die Anträge per Post nach Rom geschickt werden müssen.

Arbeitslandesrätin Gnecchi stellt nun klar, dass Südtirol nach wie vor eigene Antragsformulare für die Arbeitsgenehmigungen für Personal aus Nicht-EU-Ländern verwende. Anders als in den Regionen mit Normalstatut, in denen nur die Poststellen die Formulare austeilen, können betroffene Arbeitgeber in Südtirol sowohl die zweisprachigen Antragsformulare als auch die ebenfalls zweisprachige Vorlage des Aufenthaltsvertrags aus dem Internet abrufen. Zu finden sind beide Vorlagen auf der Homepage der Landesabteilung Arbeit im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/arbeit). Die Vordrucke können außerdem bei den Arbeitsvermittlungszentren abgeholt werden.

Allerdings können die Arbeitsvermittlungszentren in Südtirol wie auch im restlichen Italien noch keine Anträge um Arbeitsgenehmigung entgegen nehmen. Der Grund dafür ist die noch ausständige Veröffentlichung des Dekrets, mit dem die höchstzulässige Zahl an neuen Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern festlegt wird. Mit der Veröffentlichung wird Anfang März gerechnet, voraussichtlich eine Woche danach können interessierte Betriebe und Haushalte eine Arbeitsgenehmigung beantragen.

Die Gesuchsabgabe erfolgt im Übrigen wie im Vorjahr: Anträge um nichtsaisonale Arbeitsgenehmigungen sind mit eingeschriebenem Brief an das jeweilige Arbeitsvermittlungszentrum zu schicken, wobei auf dem Poststempel neben dem Datum zusätzlich die Uhrzeit der Abgabe ersichtlich sein muss. Saisonale Anträge hingegen können mit der Post zugeschickt oder direkt bei einem Arbeitsvermittlungszentrum oder auch in der Zentralstelle des Arbeitsservice in Bozen abgegeben werden. 

chr

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