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Förderung des weiblichen Unternehmertums: Jetzt ansuchen

LPA – Mit Sonderbeihilfen will das Land Frauen zum Sprung in die Wirtschaftswelt anspornen und sie bei der Umsetzung innovativer Geschäftsideen unterstützen. Die Ressorts der Landesräte Luisa Gnecchi, Thomas Widmann und Werner Frick haben zu diesem Zweck einen über drei Jahre laufenden Wettbewerb ausgeschrieben. Für 2006 stehen zur Unterstützung des weiblichen Unternehmertums 600.000 Euro bereit. Bis zum 31. März kann um einen Beitrag angesucht werden.

Den Anteil der Frauen in der Wirtschaft erhöhen, mehr Frauen zum Schritt zur Selbstständigkeit bewegen und die Chancengleichheit auch in der Wirtschaft herstellen. Diese drei Ziele verfolgt das Land mit dem Wettbewerb zur Förderung des weiblichen Unternehmertums. „Wir wollen den Anteil der Unternehmerinnen in der Südtiroler Wirtschaft anheben. Frauen spielen eine wichtige Rolle sowohl in der Gesellschaft, als auch in der Wirtschaft. Sie brauchen mehr Anerkennung als bisher“, sind sich die Landesräte Gnecchi, Widmann und Frick einig. Deren Ressorts wollen nun mit dem Wettbewerb, der über drei Jahre ausgeschrieben ist, Kleinunternehmen in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Fremdenverkehr. Für eine Förderung in Frage kommen Unternehmen, deren Inhaberin eine Frau ist, Personengesellschaften, deren Mitglieder zu mindestens 60 Prozent Frauen sind sowie Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, deren Gesellschaftskapital zu mindestens zwei Dritteln von Frauen gehalten wird.

Für das Jahr 2006 stehen 600.000 Euro an Fördermitteln bereit. Diese werden für Unternehmensgründungen oder der Umsetzung innovativer Ideen für betriebliche Investitionen, Beratungen und Ausbildungskurse ausbezahlt. Die höchstzulässige Investitionsgrenze beträgt 750.000 Euro, der Anteil der Förderung liegt zwischen 15 und 70 Prozent der Ausgaben.

Wie kann Frau zur Förderung kommen? Die Gesuche sind bei der Abteilung für Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaftswesen in der Raiffeisenstraße 5 in Bozen erhältlich und müssen bis zum 31. März eingereicht werden. Alle Informationen zum Wettbewerb sind im Bürgernetz (www.provinz.bz.it/innovation) abrufbar.

ohn

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