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Gesetzentwurf zu Abhängigkeitserkrankungen - LR Theiner: "Starkes politisches Signal"

(LPA) Ein "starkes politisches Signal zur Vorbeugung von Abhängigkeitserkrankungen und zum bewussten Umgang mit Alkohol und anderen abhängig machenden Substanzen" ist laut Landesrat Richard Theiner der Gesetzentwurf im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen. Diesen hat die Landesregierung heute (9. Jänner) auf seinen Vorschlag hin genehmigt.

Die Maßnahmen, die im Gesetzentwurf vorgesehen sind, sollen die Bevölkerung vor Abhängigkeitserkrankungen schützen und den übermäßigen Konsum von abhängig machenden Substanzen, etwa Medikamenten oder Alkohol, einschränken. Gleichzeitig werden auch Abhängigkeiten wie etwa das Glücksspiel behandelt. Damit verfolgt das Ressort Theiners weiterhin konsequent den Weg der Prävention und des Schutzes der Gesundheit, der bereits mit dem Gesetz zum Schutz der Nichtraucher und dem Verbot des Verkaufs von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren eingeschlagen worden war.

Was den Alkohol betrifft, so enthält der Entwurf eine Reihe neuer Regelungen. So müssen alkoholische Getränke in Geschäften und Supermärkten getrennt von den nicht alkoholischen verkauft werden. Auch muss ein Schild explizit auf das Verbot der Verabreichung und des Verkaufs von alkoholischen Getränken an Minderjährige unter 16 Jahren hinweisen. Bei öffentlichen Veranstaltungen, etwa Wiesenfesten, müssen die Organisatoren dafür sorgen, dass mindestens zwei Arten nicht alkoholischer Getränke zu einem niedrigeren Preis angeboten werden, als die alkoholischen. Verboten ist jegliche Form von Werbung für alkoholische Getränke, sofern sie in Zeitungen und Zeitschriften erscheint, die spezifisch an Minderjährige gerichtet sind, ebenso jene in Kinosälen bei der Vorführung von Filmen für Minderjährige. Weiters ist die Bewerbung von alkoholischen Getränken im Radio und im Fernsehen in der Zeit von 16.00 bis 19.00 Uhr untersagt.

Größere Spielräume werden den Bürgermeistern eingeräumt: Mittels eigener Verordnung können sie zeitlich begrenzte Regelungen zur Einschränkung des Alkoholkonsums und zur Bewerbung der alkoholischen Getränke in der Gemeinde erlassen, beispielsweise bei Sportveranstaltungen.

Vorgesehen ist schließlich auch die Reorganisation der Dienste zur besseren Vorbeugung und Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen. Ab dem Schuljahr 2007/08 will das Land auch die Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich fördern. 

chr

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