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Sportvereine: Bis 31. Jänner um Landesbeiträge ansuchen

LPA – 102.530 Südtiroler gehen in über 750 Sport- und Freizeitvereinen einer körperlichen Aktivität nach. Das Land unterstützt die Vereine in ihrer Tätigkeit mit Beiträgen für die Ausübung der Jahrestätigkeit, den Ankauf von Sportgeräten, die Veranstaltung von Sportfesten und –wettkämpfen, für Fortbildungskurse oder die Errichtung und den Ausbau von Sport- und Freizeitanlagen. Die Beitragsgesuche müssen innerhalb Dienstag, 31. Jänner 2006, beim Landesamt für Sport eingereicht werden.

Ansuchen können Sportvereine, -verbände und Freizeitvereine.
Weiters können auch die Gemeinden um Gelder aus dem Landesbudget ansuchen. Sie können in das Maßnahmenprogramm 2006 für den Sportstättenbau aufgenommen werden, wobei das Land einmalige Beiträge zahlt oder die Garantie und die Tilgung der Darlehen übernimmt. Die entsprechenden Anleitungen und Gesuchsvordrucke wurden bereits allen aktenkundigen Vereinen und den Gemeinden übermittelt. Außerdem liegen Vordrucke im zuständigen Landesamt auf oder können im Bürgernetz abgerufen werden.

Mit dem Beitragsjahr 2005 sind die neuen Förderkriterien in Kraft getreten. Nachdem sich die neuen Richtlinien bewährt haben, kommen sie auch heuer wieder zum Einsatz. Die von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Landesamts für Sport, des VSS, der USSA und des CONI ausgearbeiteten Kriterien sehen unter anderem vor, dass Vereine mindestens 20 Mitglieder haben und ein Jahr aktiv sein müssen, um in den Genuss von Förderungen zu kommen. Geförderte Sportanlagen müssen mindestens neun Jahre für Sporttätigkeit zur Verfügung stehen, ansonsten ist der Beitrag zurückzuzahlen. Dasselbe Prinzip findet bei den Geräten Anwendung: Diese müssen fünf Jahre lang für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden und dürfen nicht verkauft oder vermietet werden.

Bei der Berechnung der Beihilfe für die Tätigkeit wurde bis zum Vorjahr die Höhe der Beiträge auf Basis von Einnahmen und Ausgaben sowie der sich daraus ergebenden Differenz berechnet. Für die Förderbeiträge 2005 wurde erstmals ein neuer Schlüssel angewandt. Die neue Berechnungsmethode hat sich bestens bewährt. Diese sieht vor, dass die Beiträge aufgrund von sechs Kennzahlen ermittelt werden. Berücksichtigt wird nun unter anderem die Anzahl der aktiven Mitglieder, die Anzahl der Jugendsportler im Verein und die Anzahl der Sektionen mit mehr als 20 Mitgliedern.

Informationen erteilt das Amt für Sport, Crispistraße 3, 39100 Bozen, Rufnummer 0471 412680. Parteienverkehr ist von Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr (am Donnerstag von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr).

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