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Zivilinvaliden, -blinde und Taubstumme: Auszahlung im Jänner erst am 16.

(LPA) Zivilinvaliden, -blinde und Taubstumme erhalten ihre finanziellen Leistungen von Seiten des Landes im Jänner erst am 16., anstatt wie in den übrigen Monaten am 2. Darauf macht das zuständige Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden aufmerksam.

Aufgrund technischer Gegebenheiten kann die Auszahlung der Jännerrate der finanziellen Leistungen für die genannten Kategorien leider erst 14 Tage später erfolgen, als in den restlichen Monaten. Ab Februar erfolgt die Auszahlung dann wieder pünktlich am 2. jeden Monats.

Wie das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden weiters mitteilt, werden ab 1. Jänner des kommenden Jahres die Renten und die Ergänzungszulage für Zivilinvaliden, -blinde und Taubstumme an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst und steigen damit um 1,7 Prozent.

chr

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