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Historische Katastermappen: Abbildungen an Gemeinden

(LPA) Auf ein "Weihnachtsgeschenk" aus dem Landesressort für Grundbuch und Katasterwesen können sich die Gemeinden freuen. "Nachdem wir nun alle historischen Katastermappen aus den 1850er Jahren digital erfasst haben, überlassen wir den Gemeinden eine Abbildung all jener Mappen, die ihr Gebiet betreffen", so Landesrat Hans Berger.

Historische Katastermappen: Abbildungen an Gemeinden

Nicht weniger als 4739 Katastermappen hat der österreich-ungarischen k.u.k. Kataster im Jahre 1858 angefertigt, um damit das gesamte Südtiroler Landesgebiet abzudecken. "Diese Mappen sind allesamt per Hand gezeichnet und ausgemalt, zum Teil kunstvoll verziert, haben eineinhalb Jahrhunderte und zwei Weltkriege überstanden und sollen nun geschont werden", erklärt Landesrat Berger. Entsprechend haben die Mitarbeiter der Katasterämter im ganzen Land nun die Möglichkeiten der modernen Technik genutzt, um die historischen Mappen digital zu erfassen, sodass diese beliebig eingesehen und reproduziert werden können.

"Nachdem es sich bei den Mappen allesamt um kleine Kunstwerke handelt, die auch von historischem Interesse sind, haben wir beschlossen, den Gemeinden kostenlos Abbildungen jener Mappen zur Verfügung zu stellen, die ihr Gemeindegebiet betreffen", so Berger. Die entsprechenden CDs können von den Gemeinden beim jeweils zuständigen Katasteramt bezogen werden, für den Bezirk Bozen hat das Inspektorat für den Kataster die Ausgabe der CDs übernommen. "Ein entsprechendes Schreiben an die Bürgermeister ist bereits unterwegs", erklärt der Landesrat.

Die historischen Mappenblätter sind rund 52 mal 65 Zentimeter groß, was einer Größe von 20 mal 25 Daumen entspricht. Der Maßstab, in dem die Katastersituation dargestellt wird, ist 1:2880, sodass ein Daume auf der Mappe 40 reale Klafter umfasst. Erfasst wurden die Mappenblätter als JPG- und als TIFF-Dateien, Formate, die ohne Probleme auf nahezu allen Computern gelesen werden können. "Natürlich sind die Katastermappen heute vor allem aufgrund ihres historischen Wertes interessant", so Berger. "Allerdings müssen wir uns auch vor Augen halten, dass sie die Grundlage unseres Katastersystems darstellen und damit auch rechtlichen Wert haben."

chr

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