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Landesräte erfreut über Genehmigung des Landesgesetzes zum Qualitätszeichen

(LPA) Der Südtiroler Landtag hat heute (7. Dezember) den von Landesrat Werner Frick vorgelegten Gesetzentwurf zum neuen Qualitätszeichen genehmigt. Mit diesem Gesetz wird das neue Qualitätszeichen für die Südtiroler Lebensmittel eingeführt, das die alte Schutzmarke Südtirol ersetzt. "Das neue Qualitätszeichen steht für geprüfte Qualität und gesicherte Herkunft. Außerdem wollen wir einen einheitlichen Marktauftritt Südtirols erreichen, deswegen ist im Qualitätszeichen auch die Dachmarke integriert", erklärt Frick.

Das neue Qualitätszeichen besteht aus den Begriffen "Qualität" und "Südtirol". Es weist damit auf die hohe und kontrollierte Qualität der Erzeugnisse hin und gleichzeitig - in der untergeordneten Botschaft - auf die Südtiroler Herkunft. "Noch vor wenigen Jahren wollte uns die EU verbieten, auf unsere Lebensmittel 'Südtirol' zu schreiben. In schwierigen Verhandlungen haben wir in Brüssel durchgesetzt, dass die Herkunft auf dem Produkt stehen kann", so Landesrat Frick. Erst am 20. Oktober hatte die EU-Kommission das Südtiroler Qualitätszeichen genehmigt.

 

Jetzt hat auch der Landtag grünes Licht gegeben, worüber sich auch die Landesräte Hans Berger und Thomas Widmann freuen. Landwirtschaftslandesrat Berger, der die Produktsektoren vertritt, erklärt, "dass dieses Qualitätszeichen stärker und besser ist als alle bisher von der EU genehmigten, weil es sich ausschließlich auf die wesentlichen Elemente der Herkunft und der Qualität konzentriert". Tourismuslandesrat Thomas Widmann zeigt sich erfreut, da mit dem neuen Qualitätszeichen, dass aus dem gleichen Guss wie die Dachmarke ist, die Synergien in der Vermarktung optimal genutzt werden können.

 

Das neue Gesetz verfolgt das Ziel, für land- und ernährungswirtschaftliche Produkte ein hohes Qualitätsniveau zu erreiche, zu sichern und dieses auch den Verbrauchern näher gebracht werden. Die Qualität der Produkte wird von einer unabhängigen Prüfeinrichtung kontrolliert und muss deutlich höher sein, als es der gesetzliche Standard vorsieht. Zur Familie der "geprüften Qualität aus Südtirol" gehören sowohl die Südtiroler "ggA"-Produkte (geschützte geographische Angabe) wie Speck und Äpfel, die Südtiroler Qualitätsweine und auch jene Produkte, die das jetzt genehmigte neue Qualitätszeichen tragen werden, wie Milch, Brot, Grappa, Apfelsaft, Honig, Gemüse und Beeren und in Zukunft bald auch andere. Alle diese Produkte werden mit den neuen Instrumenten der Dachmarke kommunizieren.

 

Das Gesetz setzt ein Qualitätskomitee ein, das eine Koordinierungsfunktion unter den verschiedenen Produkten hat und als Bindeglied zwischen Landesregierung und Fachkommissionen fungiert. Letztere werden wiederum für jede Produktkategorie eingesetzt. Zur Umsetzung der Qualitätsstrategie im Lebensmittelbereich können mit dem neuen Gesetz Werbemaßnahmen, Absatzförderungsmaßnahmen, Verbraucherkampagnen und Kontrollausgaben im Rahmen der EU-Limits gefördert werden. Ebenso sieht das Gesetz Strafen bei missbräuchlicher oder unrechtmäßiger Benutzung des Qualitätszeichens vor.

chr

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