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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 5. Dezember

LPA – Die Einwanderung und die zahlreichen damit verbundenen Fragen und Probleme waren das Schwerpunktthema der heutigen Sitzung der Südtiroler Landesregierung. Zum Sanitätsdirektor des Sanitätsbetriebs Bozen hat die Landesregierung heute (Montag, 5. Dezember) den Primar der Abteilung Geriatrie am Bozner Krankenhaus, Günther Doná, ernannt. Keine Entscheidung wurde hingegen bezüglich der Schaffung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft beziehungsweise deren Ansiedelung getroffen.

EINWANDERUNG
Mit der Einwanderung, der derzeitigen Situation, den Entwicklungstendenzen und den zahlreichen damit verbundenen Problemen und Fragen hat sich die Landesregierung eingehend auseinandergesetzt. Die Grundlage für die Diskussion bildete eine eingehende Analyse der für diesen Bereich zuständigen Landesrätin Luisa Gnecchi.
Gesprochen wurde unter anderem über die Wohnsituation und den Bedarf an Unterkünften, die schulische Eingliederung und Betreuung von Einwandererkindern sowie über den finanziellen Rahmen für Maßnahmen in diesem Bereich.
Für Landeshauptmann Luis Durnwalder besteht Handlungsbedarf: „Es muss was getan werden. Wir wollen uns für die Entscheidung allerdings noch einige Wochen Zeit nehmen, um Lösungen zu studieren.“ Einen Beschluss der Landesregierung kündigte der Landeshauptmann für Januar an. 

NEUER SANITÄTSDIREKTOR
Der Primar der Abteilung Geriatrie am Bozner Krankenhaus, Günther Doná, ist der neue Sanitätsdirektor des Sanitätsbetriebs Bozen. Er übernimmt das Amt von Oswald Mayr, der es vor wenigen Wochen zurückgelegt hatte. Nach den Worten von Landeshauptmann Durnwalder wird Doná das Amt bis zur Neustrukturierung des Südtiroler Gesundheitswesens bekleiden und somit etwa ein Jahr als Sanitätsdirektor des SB Bozen tätig sein. Der neue Sanitätsdirektor stammt aus Meran, ist 54 Jahre alt, hat in Innsbruck studiert und ist auch ärztlicher Leiter des Pflegeheimes Firmian sowie weiterer sechs Pflegeheime in Bozen und Kastelruth. Er unterrichtet an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe „Claudiana“ und ist dort Direktor des Lehrgangs für Orthopädietechniker.
 
KINDER- UND JUGENDANWALTSCHAFT
Die Entscheidung über die Errichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft, und darüber, wo diese Anwaltschaft angesiedelt werden soll, hat die Landesregierung vertagt. Zunächst soll ein Rechtsgutachten die möglichen Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche einer solchen Anwaltschaft genau definieren und anschließend will die Landesregierung nochmals das Gespräch mit den Gemeinden und den politischen Parteien suchen.
Grundsätzlich geht es um die Frage, ob die Jugendanwaltschaft bei der Volksanwaltschaft angesiedelt, oder ob sie als eigenständige Stelle errichtet werden soll. Außerdem gilt es ihre Zuständigkeiten und Aufgaben im Detail festzulegen. In Anlehnung an die österreichischen Gegebenheiten fordern die Jugendvertretungen, dass diese Anwaltschaft Anlaufstelle, Interessensvertretung, Kontrollorgan und Verwaltungsstelle sei. „In Österreich haben wir eine andere Ausgangslage. Ich bin der Meinung, dass eine Anwaltschaft Kontrolle und Rechtsbeistand bieten sollte“, erklärte dazu der Landeshauptmann, „die Interessensvertretung sollten die Jugendorganisationen wahrnehmen.“

SCHULBAU
Mit weiteren 27 Millionen Euro wird das Land Schulbauvorhaben in 16 Südtiroler Gemeinden finanzieren. Das von der Landesschulbaukommission vor kurzem gut geheißene Bauprogramm wurde heute von der Landesregierung genehmigt. Angesichts der begrenzten Geldmittel, werden Projekte für Kindergärten nicht berücksichtigt. Für Musikschulbauten gilt, dass alle bis 1. Dezember 2005 vorgelegten Projekte nach den bisherigen Richtlinien bewertet und gefördert werden, alle Anträge, die nach diesem Termin eingereicht werden, „werden nicht mehr oder zumindest nicht mehr nach den bisherigen Richtlinien behandelt“, so LH Durnwalder, der darauf hinwies, dass es nicht möglich und auch nicht sinnvoll sei, in jeder Gemeinde eine Musikschule zu errichten (siehe auch LPA 6202).

SÜDTIROL-FILM
Einen neuen Film, in dem Südtirol als Wirtschaftsstandort beworben wird, will die Landesregierung in Auftrag geben. Heute stellte sie dafür 30.000 Euro zur Verfügung. „Der geplante Film soll eine audiovisuelle Visitenkarte des Wirtschaftsstandortes Südtirol werden“, erklärt Landesrat Werner Frick, "unser Ziel ist es, Südtirol als attraktiven und blühenden Wirtschaftstandort positionieren und die Standortvorteile bekannt zu machen.“ 
 
HANDWERKSORDNUNG WIRD ÜBERARBEITET
Mit der Tätigkeit der Bäcker hat sich die Landesregierung heute im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Handwerksordnung befasst. Dabei wurden vor allem die Frage der Ermächtigungen, der Wochenendarbeit und der Zuständigkeiten erörtert. "Unsere Orientierung geht in Richtung Liberalisierung", erklärte dazu Landeshauptmann Durnwalder,"auch möchten wir nicht alle Gemeinden über einen Kamm scheren."
Nach den Worten von Handwerkslandesrat Werner Frick sollen „insbesondere die Genehmigungsverfahren sowie die sonn- und feiertäglichen Back- und Öffnungszeiten neu geregelt werden.“ Nach der heutigen ersten Diskussionsrunde in der Landesregierung wird Handwerkslandesrat Werner Frick im Auftrag der Landesregierung nun Gespräche mit der Bäckerinnung, den Konsumentenvertretern und den Gewerkschaften aufnehmen. „Ziel der Bemühungen ist es, die Bäckertätigkeit besser an die sich ändernden Konsumentenanfordungen anzupassen“, erklärt Frick. „Dabei ist es mir ein Anliegen, dass die heutige Vielfalt, die Qualität der Backwaren, aber auch die Versorgung der Bevölkerung durch traditionelle Familienbetriebe gesichert bleibt.“
 
LOTTOGELD FÜR RESTAURIERUNGSARBEITEN
Für Restaurierungsarbeiten an der Dominikanerkirche und dem Dominikanerkreuzgang in Bozen hat die Landesregierung auf Vorschlag des Denkmalamtes insgesamt 260.000 Euro zur Verfügung gestellt. Bei der Summe handelt es sich um den Südtirol zustehenden Zuweisungen des Staates aus den Lotto-Einnahmen. 
 
NEUE LANDSCHAFTSPLÄNE FÜR EPPAN UND LANA
Die überarbeiteten Landschaftspläne der Gemeinden Eppan und Lana sind heute von der Landesregierung genehmigt worden.
 
SEISER ALM: VERKEHRSREGELUNG GEÄNDERT
Eine Änderung der Verkehrsregelung und somit auch des landschaftlichen Gebietsplans Seiser Alm hat die Landesregierung heute vorgenommen. So wurden – „aus Gründen der Transparenz und zur Effizienzsteigerung“, wie es im Beschluss wörtlich heißt – die Regelungen für den Tagesverkehr vereinfacht. Künftig werden sowohl im Sommer wie auch im Winter dieselben Sperrzeiten gelten, und zwar von 9 Uhr morgens bis 17 Uhr nachmittags. Das in der Wartung aufwändige und aus touristischer Sicht ungünstige elektronische Ampelsystem wird durch einfache und übersichtliche Informationsschilder längs der Straßen ersetzt. Sofern die Parkplätze Spitzbühl und Compatsch nicht früher schon ausgelastet sind, können Tagesgäste somit bis 9 Uhr mit dem eigenen Fahrzeug ins Landschaftsschutzgebiet fahren. Im vergangenen Jahr sei es – so LH Durnwalder – nur acht Mal vorgekommen, dass die Parkplätze auf der Alm bereits vor neun Uhr ausgelastet waren. Gesperrt wird die Straße zur Seiser Alm nach wie vor ab St. Valentin. 
 
HÖFEGESETZ
Den Spekulationen um das Bauen im landwirtschaftlichen Grün will die Landesregierung einen weiteren Riegel vorschieben. Diesmal geht es um Fälle, bei denen Grundbesitzer die Schaffung eines geschlossenen Hofes beantragt haben, wobei eine Kleinwohnung als Wohnstelle angegeben wurde, deren Verlegung ins landwirtschaftliche Grün nach der Schließung des Hofes beantragt wurde. „Solchen Spekulationen müssen wir vorbeugen“, betonte LH Durnwalder, „auch wenn eine Hofstelle vorhanden ist, darf es keine Hofschließung geben, wenn nicht die vorgesehene Mindestfläche von vier Hektar im Berggebiet und von zwei Hektar in Obst- und Weinbauzonen vorhanden ist.“

JA ZU PRAGSER GOLFPLATZ
Nach längerem Hin und Her hat die Landesregierung heute das Projekt für einen Golfplatz in der Gemeinde Prags genehmigt. Voraussetzung für diese Genehmigung des Neun-Loch-Platzes war die Zusicherung der Golfplatzbetreiber, den Platz innerhalb der kommenden zwei bis drei Jahre auf einen 18-Loch-Platz auszubauen. Grundlage für die Schaffung der Golfplätze ist ein landesweiter Verteilungsplan, der im Pustertal zwei Standorte vorsieht: Reischach und Prags. „Allerdings haben wir Bedarf für einen 18-Loch-Platz, auf dem auch bestimmte Turniere ausgerichtet werden können, nur unter diesen Bedingungen ist die Verwirklichung eines Golfplatzes in Prags sinnvoll“, so der Landeshauptmann.
 
ABFALLGEBÜHR: NEUE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG
Dreißig Kilogramm Müll je Person und Jahr, diese Mindestgrundlage zur Bemessung der Abfallgebühren hat die Landesregierung heute neu festgelegt. Damit wurde der bisher geltende Wert von 40 Kilogramm um zehn Kilo gesenkt. Dazu wurde auf Vorschlag von Landesrat Michl Laimer die Durchführungsverordnung über die Abfallgebühr geändert. In dieser neuen Verordnung wird der Gemeinde Bozen, in der als landesweit einziger Gemeinde das Verursacherprinzip noch nicht angewandt wird, eine Frist bis zum 30. Juni 2006 eingeräumt. Bis dahin muss sich auch die Gemeinde Bozen umstellen. 

NEUR APOTHEKENVERTEILUNGSPLAN
Insgesamt 125 Apotheken soll es in Südtirol nach dem neuen, heute von der Landesregierung verabschiedeten Apothekenverteilungsplan geben. Bisher sah der landesweite Plan 123 Apotheken vor, von denen allerdings nur 107 wirklich in Betrieb sind. Auf der Grundlage der staatlichen Vorgaben, die vor allem die Bevölkerungsdichte und das Kriterium der Entfernung zu Grunde legen, beschloss die Landesregierung mit dem neuen Plan neue beziehungsweise zusätzliche Sitze in den Gemeinden ALdein, Barbian, Eppan, Gais, Lajen, Leifers, Lüsen, Montan, Natz-Schabs, Pfitsch, Villnöß sowie in Unterinn am Ritten. Medikamentenabgabestellen sind in St. Pankraz, in Margreid, in Niederdorf und in Terenten vorgesehen. Im bisherigen Plan vorgesehene und nicht besetzten Apothekensitze in Brenner, Franzensfeste, Martell, Niederdorf, Percha, St. Pankraz, Terenten, Truden und Waidbruck die den vorgegebenen Richtlinien nicht entsprechen, wurden gestrichen.   
 
PRÄMIEN FÜR PSYCHIATRISCHE PATIENTEN
Die Monatsprämien, die psychiatrische Patienten für ihren Arbeitseinsatz in Küche, Wäscherei, Keller oder anderswo erhalten, sind von der Landesregierung festgelegt worden. Es sind die 55, 136 beziehungsweise 217 Euro im Monat. Die Monatsprämie wird monatlich von einer Kommission des Sanitätsbetriebes festgelegt, zu der das Wohnheim oder die Rehabilitationsstätte gehört, in der der Patient untergebracht ist, und nach dem Einsatz und der Arbeitsregelmäßigkeit bemessen. 

CLAUDIANA: HAUSHALTSVORANSCHLAG 2006
Den Haushaltsvoranschlag 2006 der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe „Claudiana“ hat die Landesregierung gutgeheißen. Er sieht Einnahmen und Ausgaben von 7,2 Millionen Euro vor.

jw

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