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Neue Vorschriften bei Ausbildung und Alarmierung von Rettungshundestaffeln

(LPA) Rettungshunde und deren Führer werden in Zukunft in Südtirol nach einer einheitlichen Regelung ausgebildet und auch die Alarmierung wurde vereinheitlicht. Dafür hat die Landesregierung mit einem entsprechenden Beschluss gesorgt. Sie ist damit einer Forderung der verschiedenen in Südtirol tätigen Rettungsorganisationen nachgekommen.

Nach dem Beschluss der Landesregierung steht es in Zukunft allein der Landesnotrufzentrale zu, die Rettungshundestaffeln aufgrund klar vordefinierter Pläne zu alarmieren und an den Einsatzort zu dirigieren. Damit ist ein einheitliches Alarmsystem geschaffen, Zweigleisigkeiten werden vermieden.

Was dagegen die Ausbildung der Rettungshunde und ihrer Führer betrifft, so hat man sich eng an anerkannte Ausbildungsprogramme angelehnt. Demnach wird es in Zukunft getrennte Ausbildungswege geben, die sich nach den angestrebten Einsatzarten richten. Unterschieden wird dabei nach Einsätzen in Lawinengebieten, solchen in schwer zugänglichem oder unwegsamem Gelände sowie nach der Trümmer- und Wassersuche.

Klar ist dabei, dass etwa bei Einsätzen nach Lawinenabgängen oder am Berg, also in schwer zugänglichem Gelände, nicht nur der Rettungshund eine entsprechende Ausbildung durchlaufen muss, sondern auch sein Führer. Dieser muss entsprechend Mitglied einer Bergrettungsorganisation und damit vertraut mit Klettertechniken, Eisbergsteigen und Skitourengehen sein. Der Rettungshund wird dagegen in der "Nasenarbeit" geschult sowie im Anzeigen verschütteter Personen oder Ausrüstung. Außerdem wird er darauf vorbereitet, sich in schwierigem Gelände bewegen zu können und mit jedem Transportmittel fortbewegt zu werden. Führer und Hund gemeinsam durchlaufen außerdem eine auf zwei Jahre angelegte Schulung für die Lawinensuche, einen sechstägigen Sommerkurs für die Suche im unwegsamen Gelände.

Für die anderen Einsatzarten sind die Voraussetzungen etwas niedriger angesetzt, doch gehört auch hier die Ausdauer und Lenkbarkeit des Hundes, das Anzeigen von Personen, das Begehen von unangenehmem Material oder die Lenkbarkeit auf Distanz zu den Pflichtübungen in der Ausbildung. Für den Führer genügt eine Ausbildung in den Bereichen Erste Hilfe, Orientierung, Einsatztechnik und in der Kommunikation via Funk.

chr

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