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Neue Beitragsregeln für Know-How-Investitionen treten heute in Kraft

LPA - Ab heute Mittwoch, 23. November gelten bei Ansuchen um Landesbeihilfen die neuen Wirtschaftsförderungskriterien. Diese sind in einigen Punkten an die Vorgaben der EU-Kommission angepasst worden. Damit treten auch die neuen Know-How-Kriterien in Kraft, die einen Schwerpunkt auf die Investitionen in Köpfe legen. „Der erste Teil der Wirtschaftsförderungs-Reform ist damit abgeschlossen“, so die Landesräte Frick, Gnecchi und Widmann.

Bisher war nur der Abschnitt IV „Forschung und Entwicklung“ der Wirtschaftsförderungskriterien zu den Know-How-Investitionen rechtskräftig. Nach dem grünen Licht der Europäischen Kommission in Brüssel traten am heutigen 23. November 2005 auch die Abschnitte Abschnitte V, VI und VIII (Internationalisierung, Aus- und Weiterbildung und Schaffung von Arbeitsplätzen) in Kraft.

Das bedeutet, dass ab heute keine Förderung mehr im Nachhinein mehr zulässig ist: Unternehmen müssen vor der Durchführung einer Investition ein Beitragsgesuch beim Land einreichen. Ebenso sind Ersatzinvestitionen und die Förderung einer wiederholten Teilnahme an Messen außerhalb des Landes nicht mehr möglich.

„Damit befolgen wir das Ziel der Landesregierung, fortan mehr als bisher Know-how-Investitionen zu fördern“, erklären die zuständigen Landesräte Werner Frick, Luisa Gnecchi und Thomas Widmann. Der erste Teil der Reform der Wirtschaftsförderung sei somit endgültig abgeschlossen.

Von nun an wird das Land die neuen Förderregeln bei der Vergabe von Beiträgen an Unternehmen in den Sektoren Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen und Tourismus anwenden. Diese sehen für Beratungen und Weiterbildung Beiträge bis zu 70 Prozent vor.

Noch ausständig bleibt der zweite Teil der Reform der Wirtschaftsförderung, der die materiellen Investitionen betrifft. Auch für das Inkrafttreten dieses Bereiches der Wirtschaftsförderung ist die Entscheidung der Europäischen Kommission notwendig. Diese soll in den kommenden Wochen eintreffen. Solange bleiben die bisherigen Kriterien im Bereich der materiellen Investitionen gültig.

ohn

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