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Wirtschaftsförderung "im Nachhinein": Gesuche bis 22. November einreichen

LPA – Künftig ist es nicht mehr möglich, nach erfolgter Investition um eine Wirtschaftsförderung anzusuchen. Wirtschaftslandesrat Werner Frick hat heute (15. November) erklärt, dass Gesuche um eine so genannte „Förderung im Nachhinein“ nur mehr bis zum 22. November eingereicht werden können. Ab dem 23. November gelten die neuen Förderkriterien.

Landesrat Frick teilt darüber hinaus mit, dass bis zum 22. November auch die Möglichkeit besteht, bei betrieblichen Investitionen ein zweites Gesuch einzureichen. Dies in Abweichung vom Prinzip, wonach nur ein Gesuch pro Jahr zulässig ist. Landesrat Frick hat diese Übergangsnorm vorgeschlagen und durchgesetzt, um jenen Unternehmen entgegen zu kommen, die die Förderung „im Nachhinein“ in Anspruch nehmen wollten, nun aber den Zeitraum bis zur Veröffentlichung der neuen Kriterien (23.11.2005) gar nicht nutzen können, weil sie im Jahr 2005 bereits ein Gesuch eingereicht haben. Nun können diese Unternehmen bis zum 22. November doch noch ein zweites Gesuch einreichen, wobei sich dieses zweite Gesuch auf bereits getätigte Investitionen beziehen muss.

Die Landesregierung hatte am 2. November die Abänderung der Förderkriterien beschlossen. Zum einen war es notwendig, die Entscheidung der EU-Kommission vom Oktober dieses Jahres zum Verfahren gegen Südtirol umzusetzen und zum anderen wurden mit demselben Beschluss die reformierten Know-How-Kriterien in Kraft gesetzt.

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