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Kein ärztliches Attest mehr für Gesundheitssport

(LPA) Für nicht wettkampfmäßige Aktivitäten im Sportverein braucht es künftig keine sportärztliche Untersuchung mehr. Dies sieht ein von Landesrat Richard Theiner eingebrachter Gesetzesartikel vor, den der Landtag nun mit der Verabschiedung des entsprechenden Omnibus-Gesetzes gutgeheißen hat.

Mit dem neuen Passus wird eine Ungleichheit beseitigt, die bisher zwischen Freizeitorganisationen und Sportvereinen bestanden hatte. Während nämlich Freizeitorganisationen sportliche Aktivitäten veranstalten konnten, ohne dass die Teilnehmer dafür ein sportärztliches Zeugnis vorlegen mussten, war dies bisher bei Sportvereinen nicht möglich. Nach der Verabschiedung des von Landesrat Theiner vorgelegten Artikels im Omnibus-Gesetzes werden die Sportvereine in dieser Angelegenheit den Freizeitorganisationen gleichgestellt. So gilt in Zukunft, dass Sportvereine für nicht wettkampfmäßige Aktivitäten keine sportärztliche Untersuchung mehr fordern müssen.

"Wir haben diese Regelung geändert, um den Bürgern Kosten und Bürokratie zu ersparen und die Organisationen gleich zu behandeln", so Landesrat Theiner. Der Gesundheitslandesrat betont aber auch, dass nach Abschaffung der Pflichtuntersuchungen sportärztliche Checks durchaus sinnvoll seien, um negative Begleiterscheinungen auszuschließen.

Der vom Landtag im Rahmen des Omnibusgesetzes verabschiedete Gesetzesartikel wurde gemeinsam mit dem Verband der Südtiroler Sportvereine ausgearbeitet und tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Dann können beispielsweise Turn- oder Schwimmkurse im Sportverein ohne sportärztliches Zeugnis besucht werden. Für wettkampfmäßig organisierte Aktivitäten bleibt die Pflicht der sportärztlichen Tauglichkeitsbescheinigungen unverändert aufrecht.

chr

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