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Wirtschaftsförderung: Weichen neu gelegt

LPA - Die Landesräte Werner Frick, Luisa Gnecchi und Thomas Widmann haben am heutigen Freitag, 11. November die Neuerungen bei den Förderungen für Unternehmen auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Die Änderungen treten am 23. November in Kraft. „Die beschlossenen Kriterien sind das Ergebnis von erfolgreichen Bemühungen in Brüssel und von der Überzeugung, dass wir in Zukunft mehr in die Köpfe investieren müssen", sind die drei Landesräte einer Meinung.

Wirtschaftsförderung: Kriterien angepasst und erneuert.
2003 hat die EU-Kommission ein Hauptprüfverfahren gegen die seit 2001 gültigen Wirtschaftsförderungskriterien des Landes Südtirol eingeleitet. Im September hat die Kommission das Verfahren mit einer für Südtirol günstigen Entscheidung abgeschlossen. Unter der Federführung von Landesrat Werner Frick ist es gelungen, den Standpunkt des Landes durchzusetzen.

„Wir können den Abschluss des Brüsseler Hauptprüfverfahrens gegen unsere Beihilferegelungen als großen Erfolg werten. Insbesondere der Umstand, dass wir unser Förderprinzip der Kumulierung erfolgreich verteidigt haben, ist von enormer Bedeutung“, so die Landesräte Frick, Gnecchi und Widmann. Während noch vor wenigen Monaten die EU-Kommission die grundsätzlich dagegen zu sein schien, sei nun auch für die Zukunft die Kumulierung von Betriebsförderungen mit De-minimis-Beträgen gesichert, so die drei Landesräte weiter.

Aufgrund des Ausgangs des Prüfverfahrens mussten die bisherigen Betriebsförderkriterien in einigen Punkten abgeändert werden. Dies hat die Landesregierung in einer ihrer vergangenen Sitzungen gemacht, sodass in Zukunft gemäß Kommissionsentscheidung eine Förderung im Nachhinein und die Förderung von Ersatzinvestitionen nicht mehr zulässig sein wird. Neu ist auch der Umstand, dass künftig Betriebe, die ihren Rechtssitz außerhalb des Landes haben, in Südtirol um eine Förderung ansuchen können. Allerdings mit der Einschränkung, die Investition in Südtirol tätigen zu müssen.

Mit demselben Beschluss hat die Landesregierung am 31. Oktober auch den ersten Teil ihrer Wirtschaftsförderungsreform umgesetzt und die Förderung von Investitionen im Know-How-Bereich neu geregelt. Mit den neuen Kriterien strebt die Landesregierung in den Sektoren Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung und Tourismus größere Investitionen der Unternehmen in ihr Humankapital an. Für bestimmte Beratungen und Weiterbildungen sind nun Beiträge bis zu 70 Prozent möglich.

„Im Gegensatz zu den materiellen Investitionen werden Know-How-Investitionen erst mittelfristig wirksam. Deshalb werden sie oft vernachlässigt. Im ersten Schritt der Reform der Wirtschaftsförderkriterien wurden jetzt von der Landesregierung Richtlinien eingeführt, die die Unternehmen animieren sollen, vermehrt in die Köpfe zu investieren“, sagten die für die betroffenen Bereiche zuständigen Landesräte.

Die von der Landesregierung beschlossenen Abänderungen bzw. neuen Richtlinien treten mit Ausnahme der Regelungen des Abschnittes IV Forschung und Entwicklung, welche bereits seit Juni zur Anwendung kommen, am 23. November 2005 in Kraft.

ohn

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