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LR Theiner informiert über Reglement zum Abbau architektonischer Hindernisse

(LPA) Älteren Menschen, jenen mit Kinderwagen und Menschen mit Behinderung den Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden zu erleichtern, oft sogar erst zu ermöglichen, ist Ziel der neuen Regelungen zum Abbau architektonischer Barrieren, die Landesrat Richard Theiner heute (4. November) vorgestellt hat. Seit 1. November ist das neue Reglement in Kraft.

Neue Regelung vorgestellt: LR Theiner mit seinen Mitarbeitern
"Mit dieser neuen Durchführungsverordnung haben wir endlich ein einheitliches Regelwerk, das auf die Sicherheit und die Bewegungsfreiheit insbesondere von Menschen mit Behinderung aber auch von Senioren abzielt", betonte Landesrat Theiner heute anlässlich der Pressekonferenz zur Vorstellung der neuen Regelung. Diese regelt die Beseitigung architektonischer Hindernisse in privaten und öffentlichen Gebäuden und auf privaten und öffentlichen Flächen. "Mit der neuen Verordnung sind nun eine ganze Reihe von Verbesserungen in Sicht, die die Mobilität von Menschen mit Behinderung, älteren Menschen und all denjenigen, die beispielsweise mit Kinderwägen unterwegs sind, wesentlich erleichtern, unterstrich heute die Direktorin des Landesamtes für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden", Luciana Fiocca.

Um beispielsweise Rollstuhlfahrern das Passieren von Türen zu erleichtern, müssen diese in Zukunft nicht mehr nur mindestens 75, sondern 80 Zentimeter breit sein. Auch für die Zugangsrampen wurde eine maximale Steigung festgelegt, die nicht wie bisher zwölf, sondern acht Prozent nicht übersteigen darf. Sehbehinderten und Blinden soll die Verwendung besonderer Materialien und Farben die Orientierung erleichtern und auf Gefahrenquellen soll in Zukunft auch akustisch hingewiesen werden.

Von der neuen Durchführungsverordnung erfasst werden auch Beherbergungs-, Schank- und Speisebetriebe, die größer sind als 50 Quadratmeter. Sie müssen in Zukunft ein behindertengerecht ausgestattetes WC haben und auch die Theke muss Rollstuhlfahrer-gerecht angebracht werden. Ist diese beispielsweise mehr als vier Meter lang, muss ein Teil abgesenkt werden. Dazu kommen detaillierte Regelungen für öffentliche Transportmittel, Sportanlagen und öffentliche Flächen. Innerhalb eines Jahres müssen nun Adaptierungs- und Finanzierungspläne für alle öffentlichen Gebäude vorgelegt werden.

Zugute kommt die neue Regelung nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch älteren Menschen, was vor allem im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel von Bedeutung ist. So soll der Anteil der Über-65-Jährigen in Südtirol bis 2020 von rund 15 auf über 21 Prozent ansteigen. Ihnen ist die im Auftrag des Landesamtes für Senioren und Sozialsprengel durchgeführte Studie "Sicheres Wohnen im Alter" gewidmet, die ebenfalls heute vorgestellt worden ist. "Um im Alter ein sicheres Wohnumfeld zu haben, müssen rechtzeitig Adaptierungen an den Wohngebäuden vorgenommen werden", erklärt dazu der Direktor des Amtes, Paul Zingerle.

Um die Bürger darüber zu informieren, was in Sachen Abbau architektonischer Barrieren und sicheres Wohnen im Alter zu tun ist, werden Broschüren herausgegeben und ein Beratungs- und Dokumentationszentrum eingerichtet. In letzterem soll auch eine eigene Wohnberatung für ältere Menschen angeboten werden.

chr

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