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Nachrüstung mit Partikelfiltern versicherungstechnisch kein Problem

(LPA) "Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern ist versicherungstechnisch kein Problem, sofern die Filtermodelle bestimmten Auflagen entsprechen." Mit diesen Worten weist Mobilitätslandesrat Thomas Widmann die heute (4. November) in einer Tageszeitung gemachten Aussagen zurück, wonach der nachträgliche Einbau von Filtern für Versicherungen ein Grund sein könne, im Falle eines Unfalls ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachzukommen.

"Versicherungstechnisch können sich grundsätzlich dann Probleme ergeben, wenn ich mein Fahrzeug entscheidend modifiziere, diese Änderungen aber nicht genehmigen lasse, sie also nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden", erklärt der Landesrat. Im Falle einer Nachrüstung mit einem Partikelfilter gelte diese Pflicht allerdings nicht. Vielmehr gebe es, so Widmann, gleich zwei internationale Abkommen – die ECE-Regelung mit dem Kürzel R 103 sowie die EU-weit geltende Norm 70/220 – die explizit ausführten, dass eine Nachrüstung mit Partikelfiltern, die den in den Normen genannten Kriterien entsprechen, nicht im Fahrzeugschein eingetragen werden müsse. Diese Regelung habe man auch im entsprechenden Beschluss der Landesregierung übernommen.

"Aus diesen Regelungen geht demnach hervor, dass der Einbau eines Partikelfilters, der den genannten Normen entspricht, keine nennenswerte Veränderung des Fahrzeuges darstellt, schon gar keine unrechtmäßige", so Widmann. Und dies hätte wiederum zur Folge, dass eine solche Nachrüstung in Versicherungsfragen keine Probleme aufwerfen würde. "Gegenteilige Aussagen, die heute in den Medien zitiert werden, stammen sicher nicht aus meinem Ressort", so der Landesrat.

"Die Angst vor versicherungstechnischen Nachteilen ist unbegründet und sollte die Besitzer von Dieselfahrzeugen nicht davon abhalten, ihren Beitrag zur Luftreinhaltung zu leisten und ihre Autos mit entsprechenden Partikelfiltern nachzurüsten", stimmt auch Umweltlandesrat Michl Laimer zu. Und Finanzlandesrat Werner Frick ergänzt: "Die Nachrüstung bringt keine ökonomischen Nachteile mit sich. Im Gegenteil: Das Land gewährt in diesen Fällen eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für ein Jahr", so Frick.

chr

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