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Kunst am Bau nun auch bei Bauten des Wohnbauinstitutes

(LPA) Eine Änderung des Landesgesetzes zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ermöglicht es in Zukunft, auch die Gebäude des Instituts für sozialen Wohnbau mit Kunst am Bau zu verschönern. Die entsprechende, auf Initiative von Wohnbau-Landesrat Luigi Cigolla entstandene Norm ist im letzten Amtsblatt der Region veröffentlicht worden.

Die Kunst am (sozialen Wohn-)Bau ist dann möglich, wenn es sich dabei - so der neue Passus - "um eine künstlerische Gestaltung des öffentlichen Raums in neu entstehenden Vierteln oder in Gebäudekomplexen von besonderem sozialen Interesse handelt". Bedeutend sei dabei vor allem die Möglichkeit, öffentliche Räume künstlerisch aufzuwerten, erklärt dazu Landesrat Cigolla. "Dies fügt sich auch in die derzeit herrschende Vorstellung von der öffentlichen Rolle, die man der Kunst zuschreibt", so der Landesrat.

Gedacht wird vor allem an Kunstwerke junger Künstler, die in erster Linie die Areale verschönern sollen, die in neu entstehenden Vierteln von zahlreichen Menschen passiert werden. "Es freut uns natürlich ganz besonders, dass mit diesem Gesetzespassus auch die Möglichkeit eröffnet wird, neue finanzielle Quellen für die Förderung junger Künstler zu erschließen", erklären dazu die Kulturlandesräte Cigolla, Sabina Kasslatter Mur und Florian Mussner. Gleichzeitig, so fügt Cigolla an, werde auch die soziale Rolle der Bauten des Wohnbauinstitutes durch die neue Maßnahme unterstrichen.

chr

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