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Kein Alkohol unter 16: LR Frick und Theiner präsentierten neue Maßnahme

LPA – Ab dem 2. November ist der Alkoholverkauf an Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Ein Aufkleber, der in den nächsten Tagen an alle Südtiroler Lebensmittelgeschäfte verteilt wird, weist auf dieses Verbot hin. Die Landesräte Werner Frick und Richard Theiner haben die neue Maßnahme heute Freitag, 28. Oktober, gemeinsam mit Vertretern der Kaufleuteorganisationen vorgestellt.

Die Landesräte Werner Frick und Richard Theiner bei der Vorstellung der Anti-Alkohol-Maßnahme.
Werner Frick und Richard Theiner stellten klar, dass es sich bei dem Verkaufsverbot keinesfalls um eine Verteufelung des Alkohols im Allgemeinen handelt. „Es geht darum, vernünftig mit dem Genussmittel Alkohol umzugehen. Die Gesellschaft muss erkennen, dass besonders Jugendliche mit ihren noch nicht gefestigten Persönlichkeiten leicht zum Alkoholmissbrauch verleitet werden“, waren die Landesräte einer Meinung.

Bisher galt im Gastgewerbe bereits das Aufschankverbot. Mit einem Artikel im kürzlich verabschiedeten Omnibusgesetz wird das Verbot auf den Handel ausgedehnt: Jugendlichen unter 16 Jahren darf ab dem 2. November kein Bier, kein Wein und kein Superalkohol mehr verkauft werden. Mit dieser Maßnahme nimmt das Land Südtirol wieder einmal eine Vorreiterrolle in ganz Italien ein.

Ein neuer, auffallender Aufkleber, der von den Assessoraten für Handel und Gesundheit herausgegeben wird, weist ausdrücklich auf das Verbot im Handel hin. Landesrat Frick: „Wir wollen mit der Unterstützung und Verantwortung der Kaufleute erreichen, dass junge Leute keinen Alkohol mehr konsumieren“. Walter Amort vom Kaufleuteverband sagte, dass sein Verband schon seit Jahresbeginn auf Bezirksebene das Verkaufsverbot auf freiwilliger Basis praktiziere. „Die Betriebe sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Das beweist die große Zahl der Betriebe, die sich in den vergangenen Monaten bereits freiwillig dem Verbot angeschlossen haben, so Amort. Paolo Pavan vom Verband Confesercenti sagte ebenfalls, dass die Unternehmer sich sehr wohl ihrer sozialen Aufgabe bewusst seien.

Der neue Aufkleber wird in Zusammenarbeit mit dem Verband für Kaufleute und Dienstleister und dem Verband der Selbständigen an rund 2000 Lebensmittelgeschäfte in Südtirol verteilt. Kaufleute, die keinem der beiden Organisationen angehören, können den Aufkleber kostenlos bei der Landesabteilung für Handel, Raiffeisenstr. 5, Bozen, Tel. 0471 413610 beziehen.

„Die Landesressorts für Gesundheit und Handel haben bei der Umsetzung dieser Maßnahme vorbildlich zusammengearbeitet. Das Verbot des Verkaufs von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ist eine konsequente Umsetzung der Gesundheitspolitik im Lande, welche der Gesundheit der Gesellschaft den Vorrang gegenüber Geschäftsinteressen einräumt“, so Gesundheitslandesrat Theiner. Das Assessorat für Gesundheitswesen startet im nächsten Jahr eine breit angelegte Kampagne mit dem Ziel, über die Gefahren des Alkoholmissbrauchs und das damit zusammenhängende Suchtpotential zu informieren und die Einhaltung von gesetzlichen Rahmenbedingungen zu fordern.

Bei Nichteinhaltung des Verbots drohen Verwaltungsstrafen von 75 bis 300 Euro, im Wiederholungsfall sogar eine zweimonatige Betriebsschließung.

ohn

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