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Geflügelgrippe: Freilandhaltung ab Mitternacht untersagt

(LPA) Ab morgen, Samstag (22. Oktober), ist auch in Südtirol die Freilandhaltung von Geflügel verboten. Das entsprechende Dekret hat Landeshauptmann Luis Durnwalder heute am späten Nachmittag unterzeichnet. "Das Verbot ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, um jegliches Risiko von vornherein auszuschließen", erklärt dazu der zuständige Landesrat Hans Berger. Gültig ist das Dekret vorerst bis auf Widerruf, "also bis wir endgültig Entwarnung geben können", so Berger.

Das Verbot der Freilandhaltung von Geflügel ist als Reaktion auf die Ausbreitung der Vogelgrippe in Nordosteuropa zu sehen. "Es kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass Zugvögel aus den infizierten Gebieten bis zu uns gelangen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit hierfür äußerst gering ist", erklärt Landesrat Berger.

Um jegliches Risiko auszuschließen, habe man nun – auch in Ahnlehnung an die in Deutschland und Österreich getroffenen Maßnahmen – vorsorglich das Verbot der Freilandhaltung erlassen. Das heißt, dass Geflügel nun – bis die Maßnahme aufgehoben wird – so gehalten werden muss, dass es nicht in Kontakt mit anderen Vögeln kommen kann. "Das bedeutet zuallererst, dass die Räume, in denen die Hühner gehalten werden, überdacht sein müssen", so Berger. Damit sei ausgeschlossen, dass Vögel von außen einfliegen könnten, und auch der Kontakt mit dem Kot eventuell infizierter Zugvögel werde verhindert. "Klar ist, dass das Verbot der Freilandhaltung nicht bedeutet, dass Geflügel unbedingt zwischen vier Mauern gehalten werden muss", so Berger, "auch ein überdachter und abgegrenzter Scharrraum vor dem Stall genügt unseren Anforderungen."

Das Freiland-Verbot ist nicht die einzige Sicherheitsmaßnahme, die man im Zusammenhang mit der Geflügelgrippe getroffen hat. "Wir haben auch bereits einen Interventionsplan erstellt, der dann zur Anwendung kommt, wenn es wider Erwarten einen Fall von Geflügelgrippe auch in Südtirol geben sollte", so Berger. In diesem Plan, der allen zuständigen Behörden vorliegt, sei festgelegt, welche Schritte in einem solchen Fall gesetzt werden müssten. "Damit weiß jeder von vornherein, was er zu tun hat", so Berger. Gleichzeitig würden auch die intensiven Kontrollen in den Hühner haltenden Betrieben fortgesetzt. "Es werden regelmäßig Blutproben genommen, die im gesamtstaatlichen Referenzzentrum in Padua auf das H5N1-Virus getestet werden", erklärt der Landesrat. Und auch der Import und der Verkauf von Geflügelprodukten würden strengstens überwacht.

"Ich betone noch einmal, dass es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme handelt und derzeit keine irgendwie geartete Gefahr für die Bevölkerung besteht", so Landesrat Hans Berger, der auch darauf hinweist, dass der Konsum von Eiern keinerlei Risiko in sich berge. "Man kann Eier auch weiterhin ohne schlechtes Gewissen genießen", so Berger. Und ansonsten gelte ohnehin weiterhin der Grundsatz: "Die größte Sicherheit besteht dann, wenn ich die Herkunft des Produktes nachvollziehen kann und vielleicht sogar den Hof kenne, von dem ich die Eier kaufe", so der Landesrat.

chr

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