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g.U. Stilfser Käse – LR Berger: Abgrenzung und neue Bewerbungsmöglichkeiten

(LPA) Hoch erfreut zeigt sich Landesrat Hans Berger über die Zuerkennung der "geschützten Ursprungsbezeichnung" (g.U.) an den Stilfser Käse. Die entsprechende Verordnung wird morgen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. "Für die Abgrenzung von anderen Käsesorten sowie für Vermarktung und Bewerbung ist die Zuerkennung dieses EU-Schutzes von größter Bedeutung", so Berger.

Wie auch mit dem Ansuchen um die Zuerkennung des Prädikats der "geschützten geographischen Angabe" an die Südtiroler Äpfel ist auch der Weg des g.U.-Ansuchens für den Stilfser Käse ein langer. "Wir hatten in den letzten Monaten das Gefühl, dass ein gewisser Stillstand eingetreten war, nachdem wir das Dossier mit viel Einsatz im Landwirtschaftsministerium in Rom weitergebracht hatten", erklärt dazu Landesrat Berger. Der Verfahrensweg sieht vor, dass g.U.- oder g.g.A.-Ansuchen jeweils zunächst von den staatlichen Ministerien geprüft werden und danach nach Brüssel zur Überprüfung weitergeleitet werden.

"Nachdem das Stilfser-Dossier in Brüssel gelandet war, ist es dort zunächst nicht weiter behandelt worden", erklärt Berger. "Erst der sanfte Druck, den wir über das römische Ministerium in Brüssel gemacht haben, hat das Ansuchen in der EU weitergebracht." Der EU-Schutz für den Stilfser Käse könne in seiner Bedeutung gar nicht überschätzt werden, unterstreicht der Landwirtschafts-Landesrat. "Zum einen ist es wichtig, dass der Konsument die Möglichkeit bekommt, den Stilfser Käse in der fast unendlich großen Vielfalt des Käseangebots überhaupt erst zu identifizieren", so Berger. Gleichzeitig sei die Herkunftsbezeichnung geschützt und man sei vor eventuellen Trittbrettfahrern gefeit.

Den zweiten Grund zur Freude verortet der Landesrat in den Möglichkeiten, die der g.U.-Schutz für die Vermarktung und die Bewerbung dieser Südtiroler Spezialität mit sich bringt. "Die geschützte Ursprungsbezeichnung gibt den Produzenten natürlich die Möglichkeit, ganz neue Schienen der Öffentlichkeitsarbeit und der Bewerbung zu fahren", so Berger.

Mit der morgigen Veröffentlichtung der Zuerkennung des g.U.-Schutzes für den Stilfser Käse ist allerdings die letzte bürokratische Hürde noch nicht genommen. Mit der Veröffentlichung läuft nämlich eine Sechs-Monats-Frist an, innerhalb derer Interessierte Einspruch gegen die Zuerkennung der g.U. an den Stilfser Käse erheben können. "Wir rechnen nicht damit, dass irgendjemand etwas gegen diesen Schutz einzuwenden haben könnte", so Landesrat Hans Berger abschließend.

chr

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