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Landesgesetz zur Nutzung öffentlicher Gewässer wird morgen veröffentlicht

(LPA) Am morgigen Dienstag, 11. Oktober wird das Landesgesetz zur Nutzung öffentlicher Gewässer und elektrischer Anlagen im Amtsblatt veröffentlicht. Es tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Die "Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer und elektrischer Anlagen" (Landesgesetz Nr. 7 vom 30. September 2005), vom Landtag in der September-Sitzung genehmigt und von Landeshauptmann Luis Durnwalder ausgefertigt, werden am morgigen Dienstag, 11. Oktober im Amtsblatt Nr. 41 veröffentlicht und treten am Mittwoch in Kraft.

Das Gesetz regelt das Verfahren für die Ansuchen um Wasserkonzessionen und die Anerkennung von Wasserableitungsrechten, befasst sich mit der Vorgangsweise in Zeiten der Wasserknappheit und enthält Regelungen zur Nutzung von Mineralwässern, Tiefbrunnen und Löschwasser. In Sachen Energie geht das Gesetz auf die Verfahren zur Errichtung von Elektroleitungen ein und regelt nicht zuletzt auch - zumindest in einer Übergangsphase - die Konzessionen für große Wasserableitungen zur Stromerzeugung.

chr

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