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Betriebsinterne Tankstellen - Voraussetzungen gelockert

(LPA) Auch kleinere Unternehmen können in Zukunft betriebsinterne Tankstellen errichten. Den Weg dafür freigemacht hat heute (3. Oktober) die Landesregierung, die auf Antrag von Landesrat Werner Frick die entsprechende Durchführungsverordnung zur Handelsordnung abgeändert hat. Mindestvoraussetzung ist in Zukunft ein Fuhrpark von fünf Bussen bzw. Lkw.

Mit dieser Änderung wolle man den Unternehmern, die über einen großen Fuhr- und Maschinenpark verfügen, entgegen kommen, erklärt Landesrat Frick dazu. "Betriebsinterne Tankstellen haben den Vorteil, dass beim Treibstoffeinkauf Großhandelspreise berechnet werden, und dies ist angesichts der derzeit laufend steigenden Erdölpreise ein großer Vorteil", so Frick.

Die heutige Erleichterung sieht vor, dass künftig Unternehmen, die einen Fuhr- und Maschinenpark von mindestens fünf Fahrzeugen (mit einer Ladekapazität von mindestens 3,5 Tonnen) besitzen, eine betriebsinterne Tankstelle errichten können. Bisher galt ein Limit von zehn Fahrzeugen. Handelt es sich um Mietwagen- oder Autobusunternehmen, wird die Anzahl der Busse mit mindestens 40 Sitzplätzen gewertet und auch hier gilt dann eine Mindesgrenze von fünf Bussen. Dabei werden zwei Minibusse mit mehr als neun Sitzplätzen (inklusive Fahrer) einem Autobus gleichgesetzt.

"Wir haben zwar den für die Erlaubnis notwendigen Mindestfuhrpark reduziert, behalten aber das vorgeschriebene Fassungsvermögen des Tanks von mindestens 10 Kubikmetern bei", erklärt Frick weiter. Gleichzeitig werde allerdings auch dafür Sorge getragen, dass die Kontrolltätigkeit verstärkt werde. "Erste Maßnahmen dafür wurden bereits in die Wege geleitet", so der Landesrat. Weiterhin keine Anwendung finden die Bestimmungen bei Tankstellen für landwirtschaftliche Treibstoffe, sofern diese für den Eigenbedarf bestimmt sind und die Abgabe auf denaturierte, steuerfreie oder steuerbegünstigte Treibstoffe beschränkt ist.

Darüber hinaus sehen die Bestimmungen die Inbetriebnahme mobiler Tankanlagen vor, die maximal 1000 Kilogramm Treibstoff fassen und nur zum Antrieb von Bau- und Fuhrmaschinen verwendet werden dürfen. "Fortan kann die Erlaubnis für das Betreiben einer solchen mobilen Tankstelle an öffentliche Körperschaften, Körperschaften, die einen öffentlichen Notdienst leisten, an Betreiber von Steinbrüchen und Gruben, sowie an Hoch- und Straßenbaustellen erteilt werden", so Frick. Die neue Regelung tritt 15 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

chr

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