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Aus der Sitzung der Südtiroler Landesregierung vom 3. Oktober

LPA - Die Änderungen am Landesraumordnungsgesetz und die Erstellung des Budgetentwurf 2006 standen im Mittelpunkt der heutigen Landesregierungssitzung. Verabschiedet wurden die Novelle des Lehrlingsgesetzes sowie eine Bewusstseinsbildungskampagne in Sachen Feinstaub.

RAUMORDNUNGSGESETZ
Die Diskussion über die Änderungen am Landesraumordnungsgesetz hat die Landesregierung heute fortgesetzt. Behandelt wurde unter anderem der Artikel über die Errichtung von Kinos und Kinosälen in Gewerbegebieten. In diesem Zusammenhang räumte Landeshauptmann Durnwalder falsche Auslegungen der neuen gesetzgeberischen Vorgaben aus: „Die Errichtung von Kinosälen in Gewerbezonen berechtigt nicht zur Schaffung von Einkaufszentren. Vorgesehen ist lediglich, dass im Zusammenhang mit der Eröffnung von Kinosälen in Gewerbegebieten ein beschränkter Detailhandel betrieben werden kann. So sollen dort zum Beispiel Zeitungen, Videos oder Süßigkeiten zum Verkauf angeboten werden können.“
Neuigkeiten wird es bezüglich der Eintragung von E-Werken in Gemeindebauleitpläne geben, für die der Gemeindenverband auf seine Zuständigkeiten gepocht hatte. So sollen künftig nur mehr Kraftwerke mit einer Nennleistung von mehr als 220 Kilowatt in die Bauleitpläne eingetragen werden und nicht mehr wie bisher, alle über Werk mit mehr als 50 Kilowatt Leistung. Allerdings ist die Gemeinde zur Eintragung der E-Werke verpflichtet, wenn der landesweite Wassernutzungsplan sie vorsieht. Sofern die Gemeinde das geplante neue Werk nicht einträgt, übernimmt das Land von Amts wegen diese Aufgabe.
Neu vorgesehen werden soll künftig die Begutachtung der Durchführungspläne für Gewerbezonen von Landesinteresse durch die Landesraumordnungskommission. Auf eine rechtliche Grundlage stellen will die Landesregierung den Abtritt nicht genutzten Bauvolumens innerhalb ein und derselben Bauzone.
Genau definiert werden in der Gesetzesvorlage die primären und sekundären Infrastrukturen vor allem im Hinblick auf die Errichtung neuer großer Wohnbauzonen wie zum Beispiel „Firmian-Kaiserau“ in Bozen. Gesprochen wurde in diesem Zusammenhang auch über die primären und sekundären Erschließungskosten und die von den Gemeinden geforderte selbständige Festlegung dieser Gebühren. Im Sinne der heutigen Vorgaben der Landesregierung wird sich in dieser Beziehung wenig ändern: Das Land will den Ermessensspielraum für die Gemeinden unverändert bei fünf bis zehn Prozent der Baukosten belassen. Was die Baukostenabgabe angeht, so sollen künftig auch die Bereiche Dienstleistungen, Urlaub auf dem Bauernhof und Bauvolumenerhöhungen von 150 Kubikmetern befreit werden.
Was die Hagelnetze angeht, so soll weder eine Bau- noch eine Landschaftsschutzermächtigung vorgesehen werden, vorausgesetzt sie entsprechen den Vorgaben des Landes bezüglich der Farbwahl, die demnächst erlassen werden sollen. 

LANDESHAUSHALT 2006
Zufrieden zeigte sich der Landeshauptmann über die Vorarbeit für den Haushaltsentwurf 2006 und das entsprechende Finanzgesetz. Die Verfügbarkeit sei um 122 Millionen Euro höher als im Vorjahr. Von diesem Mehrbetrag seien allerdings 75 Millionen Euro bereits verpflichtet. Über die Aufteilung der zur Verfügung stehenden 41 Millionen Euro habe man sich heute grundsätzlich geeinigt. Die Zuweisungen erfolgten nach dem Schlüssel des vergangenen Jahres. In einigen Bereichen werde man – so der Landeshauptmann – Schwerpunkte setzen. Dabei handelt es sich um Schule, Innovation und Forschung, Telekommunikation (Breitbandtechnik), Transport und Kultur.

NEUES LEHRLINGSGESETZ
Den Entwurf zum neuen Lehrlingsgesetz "Ordnung der Lehrlingsausbildung" hat die Landesregierung heute genehmigt. Die von Bildungslandesrat Otto Saurer vorgelegte Gesetzesnovelle trägt den Vorgaben der staatlichen Schulreform und des Arbeitsmarkt-Reformgesetzes Rechnung, aber auch den in Südtirol im Bereich der Berufsausbildung gesammelten Erfahrungen. Im Gesetzentwurf werden die dreijährige Grundausbildung und die 18- bis 36-monatige Berufsausbildung festgeschrieben. Vorgesehen und geregelt wird die Durchlässigkeit zwischen den Schulen und der Zugang zur Universität. Wo das Land von den staatlichen Vorgaben abweichen will, ist die Bezahlung der Lehrlinge. „Der Staat sieht eine Entlohnung vor, die zwei Stufen unter der eines Facharbeiters liegt“, erklärte heute der Landeshauptmann im Rahmen der Montagspressekonferenz, „bei einer solchen Entlohnung würde bei uns niemand Lehrlinge ausbilden, daher wollen wir am bisherigen Modus festhalten und auch weiterhin Arbeitgeber und Gewerkschaften die Entlohnungshöhen aushandeln lassen.“
 Das Gesetz soll die Lehre als dritten gleichwertigen Strang zur Erfüllung der Bildungspflicht absichern und verhindern, dass sie in einer Sackgasse ohne weitere Übertrittsmöglichkeiten endet", so Landesrat Saurer. Nach der Verabschiedung durch die Landesregierung wird der Gesetzestext nun an den Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt.

FEINSTAUB-KAMPAGNE
Mit Beginn der kalten Jahreszeit wird der Feinstaub in Südtirols Ballungszentren zum Problem. Die europäischen Vorgaben, die auch im Landesluftqualitätsplan ihren Niederschlag gefunden haben, verpflichten die Gemeinden mit Luftqualitätsproblemen zum vorbeugenden und eingreifenden Handeln. Durch eine 100.000 Euro teure Kampagne zur Information und Bewusstseinsbildung will die Landesregierung nun auch die Bevölkerung verstärkt in „die gemeinsame Aufgabe der Luftreinhaltung“ einbinden. Unter dem Motto „Aktiv für gute Luft“ werden die Ressorts der Landesräte Richard Theiner, Thomas Widmann, Michl Laimer und Werner Frick gemeinsam eine Reihe abgestimmter Aktionen starten. „Ziel ist es“, so der Landeshauptmann, „jeden einzelnen dazu zu bewegen, nach Möglichkeit einen Beitrag für eine saubere Luft zu leisten.“

ITALIENISCHUNTERRICHT
Die Landesregierung steht nach wie vor felsenfest zu ihrer Entscheidung, mit der sie auf der Grundlage eines Landesgesetzes den Italienischunterricht an den deutschen Schulen auf die erste Grundschulklasse vorverlegt hatte. Bestärkt wurde sie durch eine damals durchgeführte Elternumfrage, bei der sich nur 0,3 Prozent der Eltern gegen den vorgezogenen Italienischunterricht ausgesprochen hatten. Daher wird das Land seinen Standpunkt auch vor dem Verfassungsgericht vertreten, das sich aufgrund der Klage der "Union für Südtirol" mit der Verfassungskonformität des Landesgesetzes befassen wird.

MEBO-CENTER
Auch in Sachen Detailhandelslizenz für das MeBo-Center beharrt die Landesregierung auf ihrem Standpunkt. Sie wird die von den MeBo-Center-Betreibern geforderte Verkaufsermächtigung nicht ausstellen. In diesem Sinne beschloss sie heute vor dem Landesgericht Bozen Widerspruch gegen die Leistungsaufforderung der Gesellschaft Eurodomus einzulegen.

BETRIEBSTANKSTELLEN
Um den Fuhr- und Busunternehmen die Einrichtung eigener Betriebstankstellen zu erleichtern, hat sich die Landesregierung auf die Änderung der Durchführungsverordnung zur Handelsordnung verständigt. Auf Vorschlage von Landesrat Werner Frick soll es künftig Unternehmern mit fünf LKW beziehungsweise Bussen ermöglicht werden, eine eigene Betriebstankstelle zu eröffnen. Bisher musste der Fuhrpark doppelt soviel Fahrzeuge umfassen (siehe auch gesonderte Mitteilung). 

jw

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