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LR Frick: "EU-Kommission ist unserer Argumentation zur Wirtschaftsförderung gefolgt"

LPA - Die Brüsseler Behörde hat heute, 26. September, Wirtschaftslandesrat Werner Frick mitgeteilt, dass die EU-Kommission im Hauptprüfverfahren zu den Wirtschaftsförderkriterien aus dem Jahr 2001 gegen Südtirol eine definitive Entscheidung zu Gunsten Südtirols getroffen hat. Landesrat Frick ist es in zähen Verhandlungen gelungen, die EU-Kommission zu überzeugen. Damit konnte das, was zunächst aussichtslos erschien, verteidigt werden: Südtirol kann weiterhin Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen mit De-Minimis-Beihilfen kumulieren. Die formelle Entscheidung wird dem Land Südtirol erst in den nächsten Tagen übermittelt werden.

Anfang des Jahres 2003 leitete die EU-Kommission ein Hauptprüfverfahren gegen Südtirol ein. Gegenstand waren die von der Landesregierung 2001 genehmigten Förderkriterien. Die EU vertrat die Ansicht, dass Südtirol bei der Förderung von Unternehmen die höchstzulässigen Beihilfesätze für Unternehmen durch eine extensive Auslegung der De-Minimis-Beihilfen systematisch erhöht hatte. „Das ist nun vom Tisch“, freut sich Landesrat Frick, „wir haben unser Fördersystem gerettet. Die EU ist nach schwierigen Auseinandersetzungen unserer juristischen Argumentation gefolgt.“ Am 21. September habe die EU laut Frick eine definitive Entscheidung zu Gunsten Südtirols getroffen. Zur Erklärung: Als De-Minimis-Beihilfen werden Förderungen bezeichnet, die einen Gesamtbetrag von 100.000 Euro in drei Jahren nicht übersteigen. In ihrer Argumentation verwies die EU auf das Kumulierungsverbot von zwei Fördermaßnahmen. Frick entgegnete dem, dass die De-Minimis-Beihilfen von der EU selbst aber als keine Fördermaßnahme mit allen Merkmalen einer solchen betrachtet werde, da sie als nicht wettbewerbsverzerrend eingestuft werde. Daher könne eine Beihilfe an Unternehmen auch für dasselbe Vorhaben mit der Deminimis-Beihilfe kumuliert werden, argumentierte der Wirtschaftslandesrat. „Mit dieser Argumentation haben wir nun Recht bekommen“, sagt Frick.
Die Entscheidung der EU-Kommission wird dem Land Südtirol über die Ständige Vertretung Italiens in Brüssel übermittelt und wird für die nächsten Tage erwartet. „Wir werden dann genau analysieren, was die EU-Kommission entschieden hat und welche Vorschriften sie uns macht“, erklärt der Landesrat. Die EU-Behörde hat dem Landesrat aber bereits heute mitgeteilt, dass die Kommission nur eine einzige Entscheidung getroffen hat. Der Landesrat zeigt sich erleichtert darüber, dass es nicht eine getrennte negative Entscheidung zu den bestehenden Kriterien gibt, da doch einige Punkte aus den bestehenden Kriterien abgeändert werden müssten. „So aber gibt es eine einzige Entscheidung, und diese beinhaltet sowohl die Aufforderung, einige Punkte der bestehenden Kriterien abzuändern, als auch eine positive Bewertung des neuen Vorschlages“, erläutert Landesrat Frick.
Landesrat Frick geht nach eigenen Worten davon aus, dass die Landesregierung unmittelbar nach der Übermittlung der Entscheidung aus Brüssel die bestehenden Kriterien außer Kraft setzen muss. Lediglich die Förderung der Know-How-Initiativen und die Förderung der Forschung und Entwicklung könnten durch die bereits im Juni der Landesregierung vorgelegten Kriterien weiter laufen, sagt Landesrat Frick. Die Förderkriterien zu den materiellen Investitionen müssten hingegen noch mit den Partnern diskutiert werden, bevor sie von der Landesregierung beschlossen werden, sagt Frick. Die Diskussion über die neuen Kriterien, die den zweiten Teil seines neuen Förderkonzeptes umsetzen sollen, wolle er erst starten, nachdem er die genauen Inhalte der Entscheidung der EU-Kommission kenne. „Wir sind jetzt froh, dass wir grünes Licht für unser Förderprinzip der Kumulierung haben“, unterstreicht Landesrat Frick.

SAN

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