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Studienbeihilfen für Gesundheitspersonal

(LPA) Für die Grundausbildung und die ständige Weiterbildung der in Gesundheitsberufen Tätigen sowie der Fach- und Hilfskräfte im Gesundheitsbereich im Schuljahr 2005/06 werden Studienbeihilfen gewährt. Dafür zuständig ist das Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals.

Eine der Voraussetzungen für die Auszahlung der Studienbeihilfen ist eine Mindestdauer der Weiterbildungskurse von 14 Tagen. Dazu kommt eine Höchstgrenze in Sachen Familieneinkommen im Jahr 2004, das nach Abzug der Freibeträge 23.500 Euro nicht überschreiten darf. Die Höhe der Studienbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen und der jeweiligen Kursdauer.

Vordrucke für die Ansuchen um Studienbeihilfen sind im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals, Freiheitsstraße 23, VIII. Stock, Bozen, erhältlich. Als Termine für die Einreichung gelten der 7. November für all jene Kurse, die im Zeitraum zwischen 1. August und 31. Dezember dieses Jahres begonnen haben oder beginnen, sowie der 2. Mai 2006 für jene Kurse, die zwischen 1. Jänner und 31. Juli 2006 beginnen.

Formulare und die Kriterien für die Zuweisung können außerdem aus dem Südtiroler Bürgernetz heruntergeladen werden, und zwar unter der Adresse www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2305, Rubrik "Beiträge". Für weitere Auskünfte steht das Amt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals zur Verfügung (Claudia Paulato, Tel. 0471 411612 oder 411600; E-Mail: claudia.paulato@provinz.bz.it).

chr

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