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LR Frick: „Bald nur mehr neun Schritte bis zur Grundzuweisung der Landesgewerbeflächen“
LPA - Nicht 18, sondern nur noch halb so viele Verfahrensschritte sollen bis zur endgültigen Zuweisung einer Gewerbefläche auf einem Grundstück des Landes an einen Unternehmer notwendig sein. In einem Schreiben an den Unternehmerverband sichert Landesrat Werner Frick eine Reduzierung der Verfahrensschritte, Bearbeitungszeiten und erforderlichen Unterlagen zu.
Der Landesregierung liegt seit Juni ein Entwurf des Urbanistikgesetzes zur Behandlung vor, in dem ein von Landesrat Frick ausgearbeiteter Teil die Reform der Vergabeprozedur von Gewerbebauland betrifft. „Damit bezwecken wir, die Verfahrungsschritte auf ein Minimum zu konzentrieren und die Bearbeitungszeiten zu beschleunigen“, erklärt Frick. Künftig soll in neun Schritten – von der Gesuchstellung über die Einreichung der erforderlichen Dokumente bis hin zur Eintragung ins Grundbuch - die Grundstückübergabe an den Unternehmer erfolgt sein.Ebenso stellt der Landesrat eine Beschleunigung der Bearbeitungszeiten in Aussicht: „Wir werden viele Prozeduren, an denen mehrere Ämter beteiligt sind, parallel laufen lassen. Damit gewinnen wir Zeit.“ Nach der Ausweisung des Grundes sollen zeitgleich der Durchführungsplan, die Enteignung und die Planung der Erschließungsarbeiten angegangen werden. Über eine ämterübergreifende Konferenz sollen die Arbeiten bestmöglich abgestimmt werden. Auch sehen die neuen Bestimmungen vor, dass der Unternehmer selbst die Erschließungsarbeiten auf dem ihm zugewiesenen Gewerbegrund vornehmen kann. Diese hat bisher ausschließlich die öffentliche Hand vorgenommen.
„Mit diesen Neuerungen würden im Rahmen des bestehenden Systems die Möglichkeiten zur Beschleunigung genutzt“, sagt Landesrat Frick. Ob gar das System geändert werden sollte, müsse laut Frick in einer breit angelegten Diskussion nach dieser notwendigen kleinen Reform überprüft werden.
SAN