News / Archiv
News
Arbeitsverdienststerne: Vorschläge bis 31. Oktober einreichen
LPA – Jedes Jahr am 1. Mai, anlässlich des Festes der Arbeit, werden die Arbeitsverdienststerne feierlich verliehen. Bis zum 31. Oktober müssen die Vorschläge für die Verleihung dieser Auszeichnung eingereicht werden. Dies teilt die Abteilung Arbeit der Südtiroler Landesverwaltung mit.
Wie der Abteilungsdirektor für Arbeit, Helmuth Sinn, mitteilt, kann der Arbeitsverdienststern an Arbeiter, Angestellte und Führungskräfte von privaten oder öffentlichen Unternehmen, von Genossenschaften, Gewerkschaften oder Unternehmerorganisationen verliehen werden, die mindestens 50 Jahre alt sind, wenigstens 25 Jahre beschäftigt sind bzw. waren und die sich am Arbeitsplatz vorbildlich hervorgetan haben. Besonders berücksichtigt werden dabei Verdienste in der Arbeitssicherheit, in der Ausbildung von Nachwuchskräften oder in der Entwicklung von Produkten und Arbeitsverfahren.Vorschläge für die Verleihung des Arbeitsverdienststernes können von den Betrieben, aber auch von den Arbeitnehmern selbst eingereicht werden und zwar bis zum 31. Oktober 2005. Die für Südtirol vorgesehenen acht Auszeichnungen werden von einer Kommission in der Landesabteilung Arbeit vorgeschlagen und dem Arbeitsministerium in Rom unterbreitet. Die Verleihung erfolgt mit Dekret des Präsidenten der Republik.
Die für das Arbeitswesen zuständige Landesrätin, Luisa Gnecchi, weist darauf hin, dass für die Arbeitverdienststerne auch Frauen vorgeschlagen werden können und sollen. Als Landesrätin, die auch für die Chancengleichheit und Frauenbelange zuständig ist, sei ihr dies ein ganz besonderes Anliegen. Erst im März dieses Jahres haben die Landesrätinnen Luisa Gnecchi und Sabina Kasslatter Mur acht Frauen, die in den vergangenen Jahren in Südtirol mit einem Arbeitsverdienststern ausgezeichnet worden sind, feierlich gewürdigt.
Nähere Auskünfte erteilt das Amt für sozialen Arbeitsschutz des Landes in Bozen unter der Rufnummer 0471 412750.
ohn