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LRin Gnecchi: Kontrolle der Einwanderung Aufgabe des Staates, Land kümmert sich um Integration

(LPA) Nicht um eine übergeordnete Kontrolle der Einwanderung, sondern um eine bessere Eingliederung der Einwanderer in die Gesellschaft gehe es im neuen Gesetzesvorhaben zur Einwanderung. Dies stellt die zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi klar. "Je besser die Einwanderer integriert werden, desto geringer werden die Probleme ausfallen", so Gnecchi.

Die Kompetenzen zur Einwanderung an sich - also vor allem die Visumspolitik, jene zur Arbeitserlaubnis und nicht zuletzt die Festlegung der Einwanderungsquoten - würden beim Staat und nicht beim Land liegen, erklärt dazu die Landesrätin. "In Sachen Einwanderung sind die Regionen und autonomen Provinzen also nur für die Eingliederung der Einwanderer in die jeweilige Gesellschaft zuständig", so Gnecchi. Und genau hier solle auch der Gesetzentwurf ansetzen, der derzeit ausgearbeitet wird. So verfolge man damit vor allem, die Möglichkeiten für eine optimale soziale und wirtschaftliche Integration der Einwanderer zu schaffen, etwa indem man die Chancengleichheit mit der einheimischen Bevölkerung gewährleiste, sich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit widersetze und die verschiedenen Kulturen und Sprachen im Land aufwerte.  

Dabei stellt die Landesrätin auch klar, dass eine solche möglichst optimale Integration nicht nur im Interesse der Einwanderer sei, sondern auch in jenem der einheimischen Bevölkerung. "Es ist bekannt, dass Personen, die in eine Gesellschaft integriert sind, weit größere Garantien für Stabilität und Zuverlässigkeit darstellen und weit seltener in ihrem Verhalten von den festgelegten Normen abweichen", so Gnecchi, die auch daran erinnert, dass der Nachfrage nach Arbeitskräften von außerhalb und damit auch der Einwanderung die wirtschaftliche Entwicklung Südtirols zugrunde liege. Und: "Allein in der Landesabteilung Arbeit werden wir regelmäßig mit Anfragen von Südtiroler Familien nach einer Arbeitserlaubnis für Arbeitskräfte von außerhalb konfrontiert. Dann geht es meist darum, den eigenen pflegebedürftigen Angehörigen einen Betreuer zur Seite zu stellen", so die Arbeitslandesrätin.

"Dieses vielschichtige Problem anhand einer Diskussion pro oder contra Einwanderung anzugehen, wäre eine unzulässige Verkürzung", so Gnecchi. Es gehe auch nicht um ein härteres Vorgehen gegen Einwanderer oder ein Ausschließen all jener, die keine Arbeit nachweisen können. "All dies würde nicht einmal in unserer Zuständigkeit liegen", so die Landesrätin. "Was wir tun, ist, einen klaren gesetzlichen Rahmen vorzugeben, der die Regeln für das Zusammenleben vorgibt und damit allen zugute kommt, die in unserem Land leben", so Gnecchi abschließend.

chr

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