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Kindertagesstätten geregelt - LR Theiner: "Flexible Struktur für Kleinkinder"

(LPA) Seit heute (29. August) gibt es klare Regeln für die Betreuung von Kleinkindern. Auf Vorschlag von Landesrat Richard Theiner hat die Landesregierung die Kriterien zur Führung und Finanzierung von Tagesstätten für Kleinkinder genehmigt (siehe auch eigene Mitteilung).

"Mit den Tagesstätten für Kleinkinder wird neben den bereits gut funktionierenden Dienstleistungen der Kinderhorte und Tagesmütter ein weiteres qualifiziertes Angebot geschaffen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und damit die Familien zu entlasten", erklärt Landesrat Theiner. Dabei regelt die von der Landesregierung heute genehmigte Durchführungsverordnung im Detail die Führung und Finanzierung von Tagesstätten für Kleinkinder bis zu drei Jahren, die bereits seit geraumer Zeit in Südtirol geöffnet sind.

Dabei zeichnen sich die Tagesstätten für Kleinkinder besonders durch ihre Flexibilität aus: "Die Eltern können einen flexiblen Dienst in Anspruch nehmen, der auch nur einige Tage in der Woche oder einige Stunden am Tag umfassen kann", so Eugenio Bizzotto, Direktor im Landesamt für Familie, Frau und Jugend. Die Kleinkinder werden von qualifizierten Betreuerinnen unter die Fittiche genommen, die einen entsprechenden Lehrgang besucht haben. Zugang zu dem einjährigen Vollzeitlehrgang haben Absolventinnen der Pädagogischen Gymnasien, der Lehranstalten für Soziales und der Fachoberschule für Soziales – allgemeine Richtung, Inhaber des Diploms des Sozialbetreuers, der dreijährigen Fachschulen für Hauswirtschaft sowie all diejenigen, die im Besitz des Diploms für Tagesmütter sind und eine mindestens achtjährige Berufserfahrung nachweisen können. Überdies muss die Erziehungsarbeit für mindestens zwölf Stunden im Monat von einer Person mit Laureatsstudium in Bildungswissenschaften koordiniert werden.

Man schätzt, dass im laufenden Jahr rund 500 Kleinkinder die 23 im ganzen Land verteilten Tagesstätten besuchen, während rund 800 Kinder von 125 Tagesmüttern betreut werden. Weitere 535 Kinder sind in 14 Kinderhorten untergebracht. Für die Einrichtung von Kleinkindertagesstätten sind die Gemeinden verantwortlich. Sie können dabei auf die Unterstützung durch die Sozialgenossenschaften zurückgreifen, was auch bereits geschieht. Die Gesamtkosten für die Führung der Kleinkindertagesstätten teilen sich - nach Abzug der Beiträge durch die Familien - das Land und die Gemeinden.

chr

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