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Gütertransport nur mehr mit entsprechender Prüfung

(LPA) Wer in Zukunft ein Unternehmen aus der Taufe heben will, das Güter für Dritte transportiert, muss dafür eine entsprechende Eignungsprüfung bestehen. Die bisherige Regelung, dass auch eine fünfjährige Berufspraxis dafür genügt, ist durch eine entsprechende Durchführungsverordnung aus Rom außer Kraft gesetzt worden.

Die Durchführungsverordnung zum entsprechenden Ministerialdekret ist seit Mitte August in Kraft. Wie das Landesamt für Verkehrswesen und Gütertransport nun mitteilt, bringt die Verordnung einige Neuerung für Gütertransport-Unternehmen. So wird der gewerbliche Gütertransport mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 1,5 Tonnen nur noch möglich sein, wenn das Unternehmen Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und nicht zuletzt die fachliche Eignung nachweisen kann. 

Was letzteren Punkt, die fachliche Eignung, betrifft, so wurde bisher auch der Nachweis einer mindestens fünfjährigen praktischen Berufserfahrungen akzeptiert. Dies ist nun nicht mehr möglich. Vielmehr kann die fachliche Eignung nur noch über eine entsprechende Prüfung erlangt werden.

chr

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