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Flexible Öffnungszeiten für Würstelstände

LPA - Für jene Würstelstände, die nach dem Gesetz in die Zuständigkeit des Handels fallen, gelten ab 30. August 2005 flexiblere Öffnungszeiten. Auf Vorschlag von Handelslandesrat Werner Frick hat die Landesregierung jüngst flexiblere Geschäftszeiten gut geheißen: Gemeinden können eine Öffnung der Würstelstände vor 6 Uhr und Schließung nach 23 Uhr erlauben.

„Flexible Öffnungszeiten entsprechen dem Zeitgeist. Damit kommen wir in erster Linie der Nachfrage der Konsumenten nach längeren Öffnungszeiten nach und entsprechen dem Wunsch der Würstelstandbetreiber, länger für ihre Kunden offen zu halten“, sagt Frick. Ebenso würde man mit der neuen Regelung den Gemeinden mehr Spielraum für diese Sonderform des Handels gewähren, so Frick.
Letztendlich entscheidet der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde über die Öffnungszeiten der Würstelstände: Er kann Inhabern von Genehmigungen für die besondere Warenliste für Würstelstände (ohne Sitzplätze) eine Abweichung von den normalen Öffnungszeiten von 6 bis 23 Uhr und den sonn- und feiertäglichen Schließungen bewilligen.
Bisher unterlagen Würstelstände den Bestimmungen des Einzelhandels und des Handels auf öffentlichen Flächen. Diese verbieten eine Öffnung vor 6 Uhr und eine Schließung nach 23 Uhr.

SAN

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