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Landesgesetz zu Volksbegehren und -abstimmung morgen im Amtsblatt

(LPA) Nach seiner Verabschiedung durch den Landtag am 1. Juli dieses Jahres wird das Landesgesetz zu Volksbegehren und Volksabstimmung am morgigen Dienstag (2. August) im Amtsblatt veröffentlicht.

Im Amtsblatt der Region Nr. 31 vom morgigen 2. August wird demnach das Landesgesetz mit dem Titel "Volksbegehren und Volksabstimmung" veröffentlicht. Dazu wird ein Hinweis eingefügt, in dem erklärt wird, dass das Gesetz mit absoluter Mehrheit der Mitglieder im Landtag verabschiedet worden sei.

Angefügt wird außerdem die Erklärung, dass innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung von sieben Landtagsabgeordneten oder von Seiten eines Fünfzigstels der bei den Landtagswahlen wahlberechtigten Personen der Antrag gestellt werden könne, das veröffentlichte Gesetz einer Volksabstimmung zu unterziehen.

chr

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