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Weinlagerbestand bis 10. September melden
(LPA) Weinbauern müssen - wie in jedem Jahr - der zentralen EU-Zahlstelle AGEA in Rom den Weinlagerbestand zum 31. Juli melden. Dafür haben sie noch bis zum 10. September Zeit. Vordrucke samt Erläuterungen finden sich im Internet.
Alle Weinerzeuger und Weinhändler sind verpflichtet, eine solche Bestandsmeldung - Stichtag: 31. Juli, Mitternacht - von Wein, Schaumwein, Most etc. vorzunehmen, und zwar auf den entsprechenden Vordrucken, die samt Erläuterungen über die Internet-Adresse www.sian.it bezogen und ausgedruckt werden können. Das Formular wird dabei automatisch mit einem Strichcode und einer entsprechenden Nummer versehen. Für die Abfassung der Meldung dürfen ausschließlich aus dem Internet heruntergeladene und mit Code gekennzeichnete Formulare verwendet werden.Gemeldet werden müssen alle im Betrieb lagernden Produkte, auch wenn sie schon verkauft sind. Weine oder Moste, die sich am 31. Juli auf dem Transport befinden, müssen von den Käufern gemeldet werden. Von der Meldung befreit sind lediglich die Endverbraucher sowie Einzelhändler, sofern sie ausschließlich an Endverbraucher verkaufen und die Höchstmenge beim Verkauf 60 Liter nicht übersteigt bzw. weniger als 10 Hektoliter Wein in eigens dazu ausgestatteten Kellern lagern. Lagern die Produkte in verschiedenen Gemeinden, so ist jeweils eine getrennte Meldung auszufüllen.
Das Original der ordnungsgemäß ausgefüllten Formulare und eine Fotokopie eines Ausweises sind vom Meldepflichtigen als Einschreibebrief zu verschicken, und zwar so, dass sie innerhalb 10. September bei der AGEA (Stichwort: Dichiarazione di giacenza – campagna 2004/2005), Via Torino 45, 00184 Rom einlangen. Dabei ist auch die Angabe des Absenders Pflicht.
Wer sich bei der Meldung betreuen lassen will, kann dies bei der "Bauernbund Service G.m.b.H" und der "Impresa verde del Trentino Alto Adige" der Coldiretti-Bozen tun, die auch die Möglichkeit haben, die Meldung elektronisch an die AGEA zu übermitteln.
chr