News / Archiv

News

Südtiroler Äpfel: "Geschützte geographische Angabe" nun fix

(LPA) Vor genau sechs Monaten ist die Bestimmung im europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden, mit der dem Südtiroler Apfel das Prädikat einer "geschützten geographischen Angabe" (g.g.A.) verliehen worden ist. Mit dem heutigen Tag ist die Frist abgelaufen, innerhalb derer eventuelle Einwände gegen die Verleihung der g.g.A. erhoben hätten werden können. "Meines Wissens ist dies nicht geschehen, womit wir eine unendlich scheinende Geschichte zu einem erfreulichen Ende gebracht hätten", freut sich Landesrat Hans Berger.

Monatelang war zwischen Bozen, Rom und Brüssel um den Antrag auf Zuerkennung der g.g.A. gerungen worden, den die Handelskammer gemeinsam mit der Südtiroler Obstwirtschaft gestellt hatte. Problem war, dass die Regelung vorsieht, dass alle Anträge über das zuständige staatliche Ministerium an die EU weitergeleitet werden müssen. "Immer wieder hat man dem Dossier vor allem in Rom Steine in den Weg gelegt, hat Klärungen verlangt und Sorten gestrichen, hat Einwände erhoben und Details bemängelt", erklärt Landesrat Berger. Erst dank des entsprechenden politischen Drucks und der Hartnäckigkeit bei den zuständigen Stellen sei es gelungen, wieder Wind in die Segel zu bekommen. "Damit das römische Ministerium seinen - aus fachlicher Sicht meines Erachtens nach wie vor völlig unverständlichen - Widerstand aufgegeben hat, bedurfte es einiger Aussprachen mit Landwirtschaftsminister Giovanni Alemanno", so Berger.

Auch in Brüssel habe man immer wieder den politischen Druck gesucht, um das Dossier schneller durch den Verwaltungsapparat zu schleusen. "Glücklicherweise hatten wir zu dieser Zeit mit Agrarkommissar Franz Fischler einen zuverlässigen Ansprechpartner in Brüssel, der sich persönlich um den Fortgang unseres Dossiers gekümmert hat", so Berger.

Mit dem Verstreichen der Sechs-Monats-Einspruchsfrist ist nun auch die letzte Hürde aus dem Weg geräumt. So können die Südtiroler Äpfel - gleich wie der Speck - in Zukunft mit dem Zusatz "g.g.A." auf den Markt gebracht werden. "Mit der Verleihung der g.g.A. zertifiziert die Europäische Union, dass ein Produkt aus einem Land kommt, das in der Herstellung dieses Produktes auf eine lange Tradition zurückblicken kann", bestätigt auch Landesrat Werner Frick. "Die geschützte Herkunfstangabe ist natürlich ein Vorteil auf einem immer härter werdenden Markt", erklärt Berger. In die selbe Kerbe schlägt auch Frick: "Die g.g.A. gibt dem Kunden die Sicherheit, einen Apfel aus einem traditionsreichen und qualitätsbewussten Anbauland zu erwerben", so Frick.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap