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Omnibus-II-Gesetz morgen im Amtsblatt

(LPA) In der morgigen (19. Juli) Ausgabe des Amtsblattes wird das so genannte Omnibus-II-Gesetz veröffentlicht. Das Gesetz betrifft die Bereiche Landwirtschaft, Zivilschutz, öffentliche Gewässer sowie den Umweltschutz und tritt 15 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Insgesamt vier Omnibusgesetze hat die Landesregierung auf den Weg gebracht, um eine ganze Reihe von Landesgesetzen abzuändern und den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Bisher waren diese notwendigen Änderungen stets in den Finanzgesetzen vorgenommen worden, heuer hat man sich allerdings für diesen neuen Weg entschieden. Die Vierteilung des Omnibus-Gesetzes orientiert sich dabei an den Kompetenzbereichen der Gesetzgebungskommissionen des Landtages.

Nach dem Inkrafttreten des Omnibus-I-Gesetzes, wird morgen mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt das zweite Omnibus-Gesetz auf den Weg gebracht. Es enthält unter anderem Änderungen von Landesgesetzen im Bereich der Landwirtschaft, also etwa Neuregelungen bei Höfeschließungen, bei der Verwaltung von Gemeinnutzungsrechten oder der Ernennung von Tierschutzpolizisten. Darüber hinaus werden - im Umwelt- und Energiebereich - die Nutzung von Erdwärme durch einen entsprechenden Gesetzesartikel entbürokratisiert und damit erleichtert, das Verfahren zur landschaftlichen Unterschutzstellung beschleunigt sowie der Nationalpark Stilfser Joch neu abgegrenzt.

chr

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