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Erster Teil des Omnibus-Gesetzes wird morgen im Amtsblatt veröffentlicht

(LPA) Änderungen der Personalordnung, Bestimmungen zum Rat der Gemeinden, zu Denkmalschutz, Bibliotheken, Zweisprachigkeit, Jugendarbeit, Kindergärten und Schulen enthält der erste Teil der vier Omnibus-Gesetze, die der Landtag in seiner Juni-Sitzung verabschiedet hat. "Omnibus I" wird im Amtsblatt von morgen (12. Juli) veröffentlicht und tritt 15 Tage danach in Kraft.

Zum ersten Mal hat sich die Landesregierung im heurigen Jahr dafür entschieden, die verschiedensten Landesgesetze und Bestimmungen nicht über das Finanzgesetz abzuändern, wie dies bisher üblich war, sondern eine Serie von vier Omnibus-Gesetzen aufzulegen, die nach den Kompetenzbereichen der Gesetzgebungskommissionen aufgeteilt worden sind. Als erstes dieser vier Omnibus-Gesetze wird im morgigen Amtsblatt das Landesgesetz Nr. 3 vom 20. Juni 2005 veröffentlicht, das den Titel "Änderung von Landesgesetzen in verschiedenen Bereichen und andere Bestimmungen" trägt. 

Mit "Omnibus I" wird beispielsweise eine Landesagentur für Kollektivvertrags-Verhandlungen eingerichtet und die Förderung von Kulturvereinigungen geändert. Auch die Verfahrensweise des Rates der Gemeinden wird darin festgelegt, Bestimmungen im Kindergarten- und Schulbereich werden abgeändert und der Denkmalschutz neu geregelt.

"Omnibus I" tritt 15 Tage nach der morgigen Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

chr

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