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Förderungsmaßnahmen für Unternehmerinnen - Ansuchen bis 24. August

(LPA) Bis zum 24. August haben Unternehmerinnen Zeit, um eine ganz besondere Förderung anzusuchen: jene "für das weibliche Unternehmertum". Die Landesregierung hat die entsprechenden Förderungs-Ausschreibungen 2005 - 2007 genehmigt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf innovative Ideen und Organisationsformen sowie auf die Aus- und Weiterbildung der Frauen gelegt.

Gefördert werden können über diese besondere Schiene Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen - Tourismus, Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen. Sofern sie eine zentrale Voraussetzung erfüllen: sie müssen in weiblicher Hand sein. Handelt es sich also um Einzelunternehmen, muss die Inhaberin eine Frau sein, bei Personengesellschaften müssen die Gesellschafter zu 60 Prozent Frauen sein, bei Aktien- oder Kapitalgesellschaften muss sich das Kapital mehrheitlich in weiblicher Hand befinden.

Insgesamt stehen Beiträge in Höhe von 800.000 Euro allein im Jahr 2005 zur Verfügung, mit denen Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten einzig und allein in Südtirol unterstützt werden. Dabei variiert der Beitragssatz zwischen 15 und 70 Prozent der anerkannten Kosten, je nachdem, ob es sich um die Unterstützung der Unternehmensgründung oder um Maßnahmen der technischen und organisatorischen Innovation, der Personalqualifizierung, der Verbesserung der Produktqualität, zum Erschließen neuer Märkte, zur Verbesserung der Verkaufsmethoden, für eine leistungsstärkere Unternehmensverwaltung oder um die Einführung von Sicherheitssystemen handelt. Als Investitionsgrenze wurde eine Summe von 750.000 Euro festgelegt.

Gesuche um die entsprechenden Beiträge sind an die Landesabteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften zu richten, und zwar innerhalb 24. August. Für die Jahre 2006 und 2007 wurde dagegen der 31. März des jeweiligen Jahres als Einreichetermin fixiert. Wer über die "weibliche" Wirtschaftsförderung unterstützt wird, wird über einen ganzen Katalog von Vorzugstiteln festgelegt. Dazu gehören beispielsweise die Höhe der weiblichen Beteiligung am Unternehmen aber auch die im Unternehmen getroffenen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die berufliche Qualifikation oder die Strukturschwäche des Gebietes, in dem das Unternehmen sich niederlässt. Vorgeschrieben wird darüber hinaus, dass Unternehmen, die über diese Schiene gefördert werden, ihren "Frauenanteil" über vier Jahre nicht verringern dürfen.

Detaillierte Informationen zur Ausschreibung der Unterstützungen für Unternehmerinnen finden sich im Südtiroler Bürgernetz, und zwar auf der Seite www.provinz.bz.it/innovation. Wer Fragen hat, kann sich außerdem via E-Mail an die Adresse innova-gen@provinz.bz.it wenden.

chr

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