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Befähigungsnachweis für Giftgase: Bis 31. August zur Prüfung anmelden

LPA – Die Personen, die mit Giftgasen arbeiten, müssen einen Befähigungsnachweis zur Verwendung derselben vorweisen. Um in den Besitz des „Giftgas-Passes“ zu gelangen, ist eine Prüfung notwendig. Das Landesamt für öffentliche Hygiene und Gesundheit teilt mit, dass sich die Anwärter innerhalb 31. August für die Prüfung anmelden können. Die Giftgas-Prüfung wird dann voraussichtlich Anfang Oktober abgenommen.

Der Befähigungsnachweis für die Verwendung von Giftgasen ist unter anderem für den Umgang mit Ammoniak, Schwefeldioxyd, Cyaniden, Chlor und Ätylenoxyd notwendig.

Bis zum 31. August müssen die Bewerber dem Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit den entsprechenden Antrag, der mit einer Stempelmarke zu 14,62 Euro zu versehen ist, zukommen lassen. Zudem müssen ein eigens dafür vorgesehenes ärztliches Zeugnis, zwei auf der Rückseite unterschriebene Passfotos und die Teilnahmebestätigung an den speziell dafür organisierten Kursen abgegeben werden.

Das Amt für öffentliche Hygiene und Gesundheit hat seinen Sitz in der Freiheitsstraße 23 in Bozen. Die Anträge können von der Internetseite www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2306 heruntergeladen werden. Auf der Seite sind auch alle zusätzliche Informationen zu finden. Für Auskünfte kann auch Frau Mirella Redi (Telefon 0471/411746; Fax 0471/411759) kontaktiert werden.

ohn

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