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Neuer ärztlicher Rezeptvordruck: Ab 1. Juli muss die Steuernummer eingetragen werden

LPA - Ab 1. Juli 2005 müssen Ärzte, die Rezepte verschreiben, auf dem Rezept auch die Steuernummer des Patienten vermerken. Wer beim Landesgesundheitsdienst eingetragen ist und seine Steuernummer nicht auf der Etikette findet, die im Büchlein für die gesundheitliche Betreuung aufgeklebt ist, soll beim Gesundheitssprengel eine neue Etikette anfordern. Dazu bleibt bis zum 31. August 2005 Zeit.

Wie das Landesamt für Gesundheitssprengel der Landesverwaltung mitteilt, müssen Ärzte ab 1. Juli 2005 einen neuen Rezeptvordruck des öffentlichen Gesundheitsdienstes verwenden. Bis zum 31. August 2005 können die Ärzte aber weiterhin Verschreibungen auf dem „alten“ Formular ausstellen. Ab 1. September 2005 darf ausschließlich der neue Vordruck verwendet werden.
Eine der Neuheiten bei der Verwendung des neuen Rezeptes besteht darin, dass der Arzt die Steuernummer in die eigens dafür vorgesehenen Kästchen eintragen muss.
Für die Personen, die beim Landesgesundheitsdienst eingetragen sind, ist die Steuernummer - mit wenigen Ausnahmen - auch auf der Etikette, die auf der Innenseite des Umschlages des Büchleins für die gesundheitliche Betreuung geklebt ist, wiedergegeben.
Falls diese Etikette keine Steuernummer aufweisen sollte, werden die Bürger ersucht, sich an den zuständigen Gesundheitssprengel zu wenden um sich eine neue vollständige Etikette ausstellen zu lassen.

SAN

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