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LR Mussner: „Keine Beeinträchtigung der Arbeitssicherheit auf Landesbaustellen“

LPA - Mit Befremden hat der Landesrat für öffentliche Arbeiten auf Aussagen von Gewerkschaftsvertretern bezüglich der Sicherheit auf den Baustellen des Landes, die durch das neue Landesgesetz zur Vergabe von Arbeiten angeblich verschlechtert werde, reagiert. „Die Änderungen an der Bestimmung zu den öffentlichen Bauaufträgen sind EU-konform. Auch der Sicherheitsstandard wird nicht verschlechtert“, betont Mussner. Außerdem würden mit der neuen Bestimmung auch die Verfahren für die Vergabe und Abrechnung der Aufträge wesentlich vereinfacht.

„Der italienische Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie über die Sicherheit auf Baustellen von 1992 Nr. 57 mit dem Dekret Nr. 494 von 1996 so übernommen, dass die im Projekt vorgesehenen Kosten für Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle nicht dem Abschlag unterworfen sind“, erklärt der Direktor des Landesamts für öffentliche Arbeiten, Georg Tengler. Dies bedeute, dass Italien als einziges Mitgliedsland der EU die Baustellenrichtlinie der EU mit einer Einschränkung übernommen habe, die das Land Südtirol künftig nicht mehr anwenden möchte. In Südtirol sollen künftig auch die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen, die in der Ausschreibung vorgegeben werden, dem Abschlag unterworfen sein.
„Gerade diese staatliche Einschränkung, dass die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle nicht dem Abschlag unterworfen sind, gibt nämlich keine Garantie für mehr Sicherheit auf den Baustellen“, unterstreicht Bautenlandesrat Mussner. „Der Bieter bzw. das Unternehmen wird bei der Kalkulation des Angebots die Berechnung immer so aufstellen, dass das Angebot insgesamt auskömmlich ist“, sagt Mussner. „Wenn der Bieter davon ausgehen kann, dass er für die Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle auf jeden Fall die im Projekt vorgesehene Summe ohne Abschlag ausbezahlt bekommt, so wird er bei der Erstellung des Angebots bei den übrigen Positionen des Leistungsverzeichnisses, das vom Aushub bis zum Verputz reichen kann, entsprechend höhere Abschläge anbieten, worunter unter Umständen die Qualität leidet“, erklärt der Bautenlandesrat. Ob die Sicherheitsmaßnahmen auf den Baustellen auch eingehalten werden, sollte laut Mussner künftig durch strengere und häufigere Kontrollen geprüft werden, denn nur die Reservierung einer Geldsumme allein bringe keine Garantie für mehr Sicherheit.
„Die staatliche Bestimmung zu den Sicherheitsmaßnahmen, von der das Land nun mit dem neuen Gesetz Abstand nimmt, bringt außerdem weitere Nachteile bei der Vergabe und bei der Abrechnung bei der Bauausführung mit sich, weil für die Sicherheitsmaßnahmen eine getrennte Abrechnung erforderlich ist“, erläutert Tengler. "Diese Verfahren werden nun vereinfacht", sagt Mussner. Zur Bestimmung über die Sicherheitsmaßnahmen, wie sie die staatliche Regelung vorsieht, mussten sich die zuständigen Gerichte laut Tengler bereits mehrmals äußern, was auch kein gutes Zeichen sei.
Der Vorwurf, die Gewerkschaften seien bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs nicht miteinbezogen werden, sei nicht gerechtfertigt, sagt Landesrat Mussner. Im Forum für öffentliche Arbeiten, in dem auch die Gewerkschaften vertreten seien, war, so Mussner, öfters über den Gesetzesentwurf gesprochen worden.

SAN

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