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LR Frick in Rom bei Sitzung des Wirtschaftsministeriums mit Ministerpräsident Berlusconi
LPA - Um über eine Notverordnung zur regionalen Wertschöpfungssteuer (IRAP) zu beraten, hatte Ministerpräsident Silvio Berlusconi die Präsidenten der Regionen und autonomen Provinzen heute, 14. Juni, zu einer Sitzung ins Wirtschaftsministerium nach Rom berufen. Finananzlandesrat Werner Frick hat Südtirol bei dieser Sitzung, an der auch ein dutzend Minister teilnahmen, vertreten und sich gemeinsam mit den anderen Präsidenten dafür stark gemacht, dass Einnahmensaufälle, die in ganz Italien rund fünf Milliarden Euro ausmachen, für die Regionen und Provinzen vom Staat kompensiert werden.
Ministerpräsident Berlusconi und Wirtschaftsminister Domenico Siniscalco haben den zum Teil neuen Präsidenten der Regionen und autonomen Provinzen heute mitgeteilt, dass die Regierung morgen eine Notverordnung erlassen wird, die zwei wichtige Maßnahmen beinhaltet. Zum einen sollen bei der Berechnung der IRAP ein Drittel von der Berechnungsgrundlage des privaten Sektors abgezogen werden. Das bedeutet, dass die IRAP sinkt. Zum anderen werden die Einzelunternehmen und Freiberufler ohne Organisation von der IRAP befreit.Diese Maßnahmen zielen darauf ab, einen Impuls zur Wettbewerbsfähigkeit zu geben und den laufenden Gerichtsverfahren gegen die IRAP beim Europäischen Gerichtshof und beim italienischen Verfassungsgerichtshof zuvorzukommen.
Laut Berechnungen des Wirtschaftsministeriums wird es auf Staatsebene so zu Ausfällen von rund fünf Milliarden Euro kommen. Die Ausfälle sollen, wie heute angekündigt, durch noch zu definierende Maßnahmen wieder wettgemacht werden.
„Wir Vertreter der Regionen und Provinzen haben gemeinsam darauf gedrängt, dass die Ausfälle für die Einnahmen der Regionen und autonomen Provinzen vom Staat kompensiert werden“, sagt Finanzlandesrat Frick. Berlusconi hat die grundsätzliche Zusage dafür gegeben, dass zumindest anfangs ein Ausgleich angestrebt werde.
Bei der Sitzung wurde außerdem die Schaffung einer laut Landesrat Frick hochinteressanten Steuerprämie für den Fall der Konzentration zweier Unternehmen angekündigt. Damit soll erreicht werden, dass die Rentabilität durch das Größenwachstum von Betrieben gestärkt wird. Die Prämie bestehe im Wesentlichen darin, dass der Staat zehn Prozent des Umsatzes des kleineren Unternehmens als Steuerguthaben anerkennt, erklärt Landesrat Frick.
SAN