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LR Frick zufrieden mit dem dritten Teil des Omnibusgesetzes

LPA - Zufrieden und erfreut über die zügige Behandlung des dritten Teiles des Omnibusgesetzes ist Finanzlandesrat Werner Frick. „Wir haben kleine Neuerungen u. a. in den Bereichen Tourismus, Handwerk, Handel und Bergbau beschlossen, die positive Auswirkungen und Verbesserungen für die betroffenen Sektoren darstellen, erklären Landesrat Frick und der Kommissionspräsident Hanspeter Munter Die dritte Gesetzgebungskommission des Landtages hat heute, 13. Juni, den von der Landesregierung vorgelegten dritten Teil des so genannten Omnibus-Gesetzes genehmigt.

Durch einen von Landesrat Werner Frick ausgearbeiteten Passus im Omnibus-Gesetz wird die Kaminkehrerordnung aus dem Jahre 1994 abgeändert. „Wir kommen damit dem Bürger entgegen, in dem wir ihm mehr Freiheit bei der Wahl des Kaminkehrers einräumen: Künftig kann der Bürger auch einen Kaminkehrer aus einer anderen Gemeinde mit der Reinigung und Überprüfung des Kamins beauftragen“. Die Flexibilisierung sei zu begrüßen, garantiere sie doch weiterhin eine landesweite Abdeckung des Dienstes bei für die Bevölkerung ertragbaren Preisen, sind sich Landesrat Frick und Kommissionspräsident Munter einig.
Ebenso behandelt wurde das Verbot des Verkaufs alkoholischer Getränke: In Zukunft wird auch im Handel der Verkauf alkoholischer Getränke an Minderjährige unter 16 Jahren verboten. Es handelt sich um eine Angleichung an die Bestimmungen, die bereits im Gastgewerbe gelten. Den entsprechenden Änderungsantrag hatte Landesrat Werner Frick eingereicht. „Dies ist eine weitere Maßnahme des Landes, um den Alkoholkonsum bei Jugendlichen zu unterbinden“, sagt Landesrat Frick.

SAN

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