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Familiengeld: Keine Verzögerungen, Auszahlungen erfolgen wie vorgesehen
LPA -Noch innerhalb Juni 2005 können die Bestimmungen zum neuen Familiengeld sowohl in der Regionalregierung, als auch die Landesregierung genehmigt werden und in Kraft treten. Darauf weist das Ressort für Gesundheit und Sozialwesen hin. Ab 1. Juli 2005 kann ein gemeinsames Ansuchen für das Familiengeld der Region und des Landes gestellt werden.
„Wir sind im Zeitplan“, unterstreicht Landesrat Richard Theiner. Um unnötige Bürokratie für die Bürger zu vermeiden müsse zuerst die Auszahlung des Familiengeldes der Region mit regionaler Durchführungsverordnung erfolgen, erst dann könne die Landesregierung die Bestimmungen zum Familiengeld des Landes verabschieden. Beides würde aber noch im Juni geschehen. „Ab 1. Juli 2005 kann bei den Patronaten ein gemeinsames Gesuch für beide Familienleistungen eingereicht werden“, erklärt Theiner.Beim Familiengeld der Region und jenem des Landes kommen unterschiedliche Leistungsbeträge und unterschiedliche Einkommens- und Vermögenslimits zur Anwendung. „Von diesen verwaltungstechnischen Details werden die Familien so gut wie nichts merken“, unterstreicht Heinrich Oberschmied, Leiter des zuständigen Landesamtes. Das Landesamt für Vorsorge und Sozialversicherungen sei bereits dabei, gemeinsam mit den Patronaten die notwendigen verwaltungstechnischen Vorbereitungen zu treffen, damit das Familiengeld des Landes und der Region in einem einzigen Betrag im August zur Auszahlung komme, so Oberschmied. Die Familien können demnach im Laufe des Monats Juli 2005 das Gesuch um das Familiengeld des Landes und der Region bei den Patronaten einreichen. Diese leiten die Gesuche auf elektronischem Wege an das Landesamt weiter, welches umgehend die Zahlungen durchführt.
Zur Erinnerung: Das Familiengeld des Landes steht für alle Kinder im Alter von 0 bis 36 Monaten zu, sofern die Eltern den Einkommen- und Vermögensbetrag von 80.000 Euro nicht überschreiten. Das Familiengeld der Region wird ab dem zweiten Kind für Kinder im Alter bis zu 18 Jahren in abgestuften Beträgen je nach Anzahl der Kinder und je nach Einkommen und Vermögen der Eltern ausbezahlt. Einkommen und Vermögen werden für das Familiengeld des Landes und der Region nach einheitlichen Kriterien bewertet.
jw