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Aus der Montagssitzung der Südtiroler Landesregierung vom 6. Juni 2005
LPA - Der Luftqualitätsplan ist heute, Montag 6. Juni von der Landesregierung endgültig genehmigt worden. Darüber hinaus wurde noch eine Reihe weiterer Beschlüsse gefasst.
SCHWEIZER REFERENDUMErfreut über den Ausgang des Referendums über den Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen der Europäischen Union hat sich die Südtiroler Landesregierung gezeigt. Landeshauptmann Luis Durnwalder erklärte heute im Verlauf seiner Montagspressekonferenz, der künftig freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und Südtirol würde besonders den über 600 Personen zu Gute kommen, die täglich vom Vinschgau zu ihrer Arbeitsstelle in die Schweiz pendeln. Der Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen und das Wegfallen der Passkontrollen werden aber auch die Zusammenarbeit fördern, ebenso wie den Informationsaustausch und den Fremdenverkehr sowohl von der Schweiz und besonders aus Graubünden nach Südtirol, aber auch von Südtirol in die Schweiz.
INTERNET: ANFECHTUNG VON REGISTRIERUNGEN
Bei der zuständigen EU-Behörde, nämlich dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, will das Land die Eintragungen der Gemeinschaftsmarken „südtirol hotels“, „Alto Adige Südtirol“ und „Alto Adige“ zu Gunsten der B&W Management GmbH und der Internat Consulting GmbH, beide mit Sitz in Bruneck, anfechten. Mit der Vertretung und Verteidigung des Landes hat die Landesregierung heute den Berliner Anwalt Christian Volkmann betraut. Sie steht auf dem Standpunkt, dass es nicht Rechtens sein könne, dass Private über das Internet weltweit über diese Bezeichnungen verfügen können.
LUFTQUALITÄTSPLAN
Südtirols Luftqualitätsplan ist heute auf Vorschlag von Umweltlandesrat Michl Laimer und in Zusammenarbeit mit Gesundheitslandesrat Richard Theiner von der Landesregierung endgültig genehmigt worden. Mit dem über 300 Seiten umfassenden Regelwerk übernimmt das Land Südtirol die europäischen Vorgaben über die Luftqualität samt neuer Grenzwerte und strenger Zielvorgaben und legt Maßnahmen und Vorgehensweisen fest. Der Plan tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. In erster Lesung war der Planentwurf im vergangenen September von der Landesregierung genehmigt worden. In der Folge hatten Gemeinden und andere Körperschaften und Einrichtungen Stellungnahmen vorgebracht, die zum Teil in die nun genehmigte Endfassung eingeflossen sind.
Der Plan geht von der Bedeutung der Luftqualität für die menschliche Gesundheit aus und sieht auch die entsprechende Information der Bevölkerung vor. Wichtige Vorgaben zur Luftreinhaltung kamen aus Brüssel: Sie betreffen die Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe ebenso wie Messungen und Kontrollen der Luftqualität und die Terminvorgaben, innerhalb deren bestimmte Schwefeldioxid-, Partikel-, Blei- oder Kohlenmonoxid-Grenzwerte zu erreichen sind: Der erste war der 1. Januar 2005, eine weitere Senkung ist für 2010 vorgegeben.
Im Landesplan wird – nach Einleitung und Auflistung der gesetzlichen Vorgaben – eingehend auf eine Grundlage für jede Verbesserung der Luftqualität eingegangen: nämlich die Messungen, die Erhebung der Schadstoffkonzentrationen und die Bewertung der Luftqualität. Um gezielt und wirksam gegen die Luftverschmutzung vorzugehen, hat das Amt für Luft und Lärm in der Landesumweltagentur die Schaffung von Gebietseinheiten vorgeschlagen. Diese Einheiten sind es dann auch, die unter der Federführung der größten Gemeinde Vorbeugeprogramme vereinbaren, um kritischen Situationen vorzubeugen, was bis Jahresende geschehen muss. Darüber hinaus gibt es als unmittelbare Eingreifmöglichkeit - beispielsweise bei der Überschreitung von Warnschwellen – die Aktionspläne, wie sie im vergangenen Winter bereits von mehreren Stadtgemeinden erlassen worden sind.
RADWEGE-BESCHILDERUNG
Die Beschilderung der Radwege muss verbessert werden, dafür sprach sich die Landesregierung heute aus. „Wir können nicht über die Grenzen hinaus mit unser Radwegenetz bewerben, wenn Radtouristen dann auf Orientierungsschwierigkeiten stoßen“, erklärte dazu Landeshauptmann Durnwalder. Daher wurde das Ressort für öffentliche Arbeiten, das große Erfahrung in diesem Bereich hat und auch zahlreiche Neuerungen und Pilotprojekte durchgeführt hat, beauftragt, gemeinsam mit den Bezirksgemeinschaften für eine durchgehende Beschilderung der Radwege zu sorgen.
WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
Richtlinien zur Wirtschaftsförderung sind heute von der Landesregierung genehmigt worden. Für die Landesräte Luisa Gnecchi, Werner Frick und Thomas Widmann kommt „die Verabschiedung der Fördermaßnahmen im Bereich der Know-how-Investitionen in den einzelnen Bereichen der gewerblichen Wirtschaft einen ersten wichtigen Schritt in Richtung Reformierung der Wirtschaftsförderung gleich“. Durch hohe Förderungssätze ermutige die Landesregierung Betriebe und Unternehmen dazu, in Know-how zu investieren, so die drei Landesräte. Im Rahmen einer Pressekonferenz am kommenden Freitag, den 10. Juni 2005, werden sie den Einheitstext der Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz Nr. 4/1997 „Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der Bereiche Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen, Innovation und Genossenschaften, sowie Tourismus“ vorstellen.
DEUTSCHNONSBERG
Um der zunehmenden Abwanderung vom Deutschnonsberg Einhalt zu gebieten, will die Landesregierung Sondermaßnahmen treffen. Gedacht wird an die Ansiedelung eines Betriebes, durch den an die 40 Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. „Wir möchten die Ansiedelung eines solchen Betriebes im Rahmen der geltenden Gesetze durch Sondermaßnahmen unterstützen“, so der Landeshauptmann, „da die Bevölkerungszahl in diesem Gebiet trotz dem Bau der Verbindungsstraße nach Ulten von Jahr zu Jahr sinkt.“ Fast drei Viertel der Bevölkerung des Deutschnonsbergs arbeitet in einer klein strukturierten Landwirtschaft.
FAMILIENPAKET 1: AUSSPEISUNG
Im Zusammenhang mit der im Rahmen des Familienpaketes vorgesehenen Ausdehnung des Schulausspeisungsdienstes wird die Landesregierung – wie beschlossen – für bis zu 40 Prozent der anerkannten Kosten aufkommen, den Gemeinden wird sie frei stellen, wie viel sie von den Nutznießern des Dienstes verlangt. Ursprünglich hatte die Landesregierung die finanzielle Beteiligung der Familien auf maximal 50 Prozent der Kosten beschränkt. Diese Klausel wird nun aufgehoben.
FAMILIENPAKET 2: FAMILIENGELD
Auch mit dem Familiengeld des Landes und jenem der Region hat sich die Landesregierung heute befasst, zumal einige rechtliche Maßnahmen noch ausständig sind. Die vorgesehenen finanziellen Leistungen können aber termingerecht Ende Juli erstmals ausbezahlt werden. Das Familiengeld des Landes erhalten Eltern für Kinder bis zu drei Jahren, sofern ihr jährliches Einkommen 80.000 Euro nicht überschreitet. Das Familiengeld der Region wird ab dem zweiten Kind in abgestuften Beträgen je Kinderanzahl und Einkommens- und Vermögensverhältnissen ausbezahlt. Die Ansuchen für beide Zuweisungen können ab 1. Juli gestellt werden (siehe auch LPA 3083).
GEWERBEZONE "AM LINKEN EISACKUFER"
Im Bauleitplan der Gemeinde Bozen soll die Fläche um die ehemalige Müllablagerung in Bozen Süd, der so genannte "Pasquali-Hügel", als Gewerbegebiet von Landesinteresse "Am linken Eisackufer" ausgewiesen werden. Das entsprechende Verfahren zur Bauleitplanänderung wurde von der Landesregierung von Amts wegen eingeleitet.
BERUFSSCHULEN: ZUSÄTZLICHE STÜTZLEHRPERSONEN
Im kommenden Schuljahr sollen an den Berufsschulen insgesamt 24 zusätzliche Stützlehrpersonen zum Einsatz kommen: 20 an den deutschen und ladinischen und vier an den italienischen Schulen. Darauf einigte sich heute die Landesregierung.
KINDERGARTENPERSONAL
Der Bereichskollektivvertrag für das Kindergartenpersonal kann unterzeichnet werden. Die Landesregierung ermächtigte die Landesräte für Personal und Bildung zur Unterzeichnung des Vertrages, der für die Landesverwaltung Mehrkosten von 2,67 Millionen Euro für das Jahr 2005 und 2,1 Millionen Euro für die beiden folgenden Jahre mit sich bringt. Der Vertragsunterzeichnung waren im Zusammenhang mit dem neuen Berufsbild der Kindergärtnerinnen mit Hochschulabschluss lange Verhandlungen über die Einstufung des Kindergartenpersonals vorangegangen.
SEILBAHN-GESETZENTWURF
Auf Vorschlag von Landesrat Thomas Widmann verabschiedete die Landesregierung heute den Gesetzentwurf "Bestimmungen über Seilbahnen und Luftfahrthindernisse". Der Gesetzestext, der nun an den Landtag zur Behandlung weiter geleitet wird, beinhaltet alle neuen europäischen und gesamtstaatlichen Vorgaben. Für kleine Liftanlagen sind nach den Worten des Landeshauptmanns vereinfachte Verfahrensweisen vorgesehen.
jw