News / Archiv

News

Schlichtungsstelle in Arzthaftpflichtfragen soll eingerichtet werden

(LPA) Auch in Südtirol soll es in Zukunft eine Schlichtungsstelle in Arzthaftpflichtfragen geben. Dies sieht ein von Landesrat Richard Theiner vorgelegter Artikel vor, den die Landesregierung in den Entwurf des Omnibus-Gesetzes aufnehmen wird.

Die Schlichtungsstelle soll aus Experten zusammengesetzt werden und kann immer dann angerufen werden, wenn ein Patient glaubt, durch eine falsche Diagnose oder durch Behandlungsfehler geschädigt worden zu sein. Auch soll die Kommission Fälle aufgreifen, in denen Patienten aufgrund einer unterlassenen oder falschen Auskunft gesundheitliche Beeinträchtigungen erfahren haben. Dabei gilt die Schlichtungsstelle als Alternative zu einem Zivilprozess, weil ein solcher nicht nur sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, sondern auch beträchtliche Kosten für den Patienten mit sich bringt. Schließlich ist es der Patient, der den erlittenen Schaden vor Gericht nachweisen muss.

Angesiedelt werden soll die Schlichtungsstelle bei der Landesabteilung Gesundheitswesen, und zwar als unabhängiges Organ. Auch die Zusammensetzung der Kommission ist im Artikelentwurf geregelt. Demnach soll ihr ein Richter (als Vorsitzender), ein Rechtsmediziner und ein Jurist mit spezifischen Kenntnissen im Bereich des Medizinrechts und der Schadenersatzregelung angehören. "Die unabhängige Schlichtungsstelle soll dazu dienen, das Vertrauen zwischen Arzt und Patienten zu stärken", so Landesrat Theiner, "und nicht zuletzt auch die Ärzte und deren Arbeitgeber vor eventuellen Vorverurteilungen zu schützen."

Der heute von der Landesregierung genehmigte Artikel wird im Omnibus-Gesetz verankert, das dem Landtag zur Behandlung vorgelegt wird.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap