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LR Laimer zur Ablehnung der Sanierungsprojekte für Altlasten seitens des Verwaltungsgerichts

LPA - „Das Verwaltungsgericht (TAR) in Bozen hat die Projekte zur Sanierung der Altlast Sigmundskron und des Pasqualihügels in Bozen Süd nicht in ihrer Ganzheit abgelehnt“, betonten Umweltlandesrat Michl Laimer und der Direktor des Landesamts für Abfallwirtschaft, Giulio Angelucci. Laimer und Angelucci nehmen damit zu Medienberichten Stellung, in denen von einer totalen Ablehnung der Sanierungsprojekte für die Altlasten die Rede war. Landesrat Laimer äußert sich außerdem zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur geplanten thermischen Restmüllverwertungsanlage des Landes.

„Das Verwaltungsgericht hat nur einige der 18 angefochtenen Maßnahmen abgelehnt. Der Inhalt der entsprechenden Begründung ist derzeit noch nicht bekannt und deshalb können weder der Rechtsanwalt Sergio Dragogna noch wir ihn kennen“, so Landesrat Laimer und Amtsdirektor Angelucci. Was die Maßnahmen anbelangt, die nicht annulliert wurden, sei festzuhalten, dass das Verwaltungsgericht sich schützend vor die bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen auf Sigmundskron gestellt habe, sagen Laimer und Angelucci. Sie unterstreichen außerdem, dass das Verwaltungsgericht dem Kläger Peter Romaner keinen Schadensersatz zuerkannt habe. „Das bedeutet, dass sowohl das Grundstück von Romaner als auch das Grundwasser durch den Engriff keinen Schaden davontragen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Sanierung zielt schließlich darauf ab, eine Ausbreitung der Verunreinigung auf die umliegenden Grundstücke und auf das Grundwasser zu verhindern“, betonen Laimer und Angelucci.
Sollte die Sanierung des Müllhügels bzw. sein Abbau beanstandet werden, so sei dies ein enormer Nachteil für die Umwelt, sind sich Landesrat Laimer und Amtsdirektor Angelucci einig. „Auch wenn der Müllhügel gesichert wird, bestehen weiterhin große Risiken für das Bozner Trinkwasser“, sagt Laimer. Hier stimme das Gegenteil von dem was Anwalt Dragogna behaupte und zwar: das Trinkwasser sei durch die Verschmutzung des Pasqualihügels in Gefahr.
Landesrat Laimer bezieht auch zum Urteil des Verwaltungsgerichts zur Enteignung gemeindeeigenen Grunds für den Bau der thermischen Restmüllverwertungsanlage des Landes Stellung: „Ich nehme die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis“, sagt Laimer. Nun werde man das das weitere Vorgehen zum Kauf der betroffenen Flächen planen. „Das Land will den Müllverbrennungsofen nach wie vor bauen, denn in der geplanten Anlage wird der Abfall des gesamten Landesgebiets entsorgt. Es handelt sich deshalb ohne Zweifel um eine Einrichtung öffentlichen Interesses, was der Verwaltungsgerichtshof aber beanstandet hat“, sagt Landesrat Laimer.

SAN

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