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Invalidenrenten: Einkommensgrenzen neu festgelegt
LPA – Die Landesregierung hat auf ihrer Sitzung am vergangenen Montag, 2. Mai, die Einkommensgrenzen für den Erhalt von Invaliden-, Vollblinden- und Taubstummenrenten neu festgelegt. Außerdem wurde die Höhe des Begleitgeldes für Vollinvaliden neu bestimmt. Auch die Sonderzulage für Teilblinde und die Kommunikationszulage für Taubstumme fixierte die Landesregierung für das Jahr 2005 neu.
Die Beiträge für die Zivilinvaliden, -blinden und Taubstummen verwaltet in Südtirol das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden. Wie das Amt mitteilt, gelten 2005 folgende Beträge und Einkommensgrenzen: Für den Erhalt einer Rente gilt für Vollinvaliden, Vollblinde und Taubstumme ein Jahreseinkommen 2004 von 13.739,69 Euro als Grenze, für Teilinvaliden darf das Einkommen 4017,26 Euro nicht überschreiten. Die erhöhte (inkrementierte) Rente für Alleinstehende ist mit 7069,27 Euro begrenzt, für die erhöhte Rente einschließlich des Einkommens des Ehepartners gilt das Limit von 11.943,88 Euro.Als Begleitgeld für Vollinvaliden legte die Landesregierung 443,83 Euro und für Vollblinde 669,21 Euro fest. Die Sonderzulage für Teilblinde wurde mit 161,30 Euro festgesetzt, die Kommunikationszulage für Taubstumme 223,38 Euro.
Mit der Junirate werden eventuelle Rückstände nachgezahlt.
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