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Befristete Aufnahme in den Landesdienst: Gesuch bis zum 15. Mai einreichen

LPA - Wer sich für die befristete Aufnahme in den Landesdienst interessiert, hat noch bis zum 15. Mai 2005 Zeit, ein entsprechendes Gesuch zwecks Eintragung in die Rangordnungen der verschiedenen Berufsbilder bei der Personalabteilung des Landes, Amt für Personalaufnahme, in Bozen einzureichen.

Die Personalabteilung weist darauf hin, dass die Rangordnungen für die Berufsbilder Hilfs-koch/köchin, Kinderbetreuer/in, Land- und Forstwirtschaftsassistent/in, Materialprüfungsassistent/in, Technische/r Zeichner/in, Qualifizierte/r Land- und Forstwirtschafts-assistent/in, Hauswirtschafter/in, Schutzgebietsbetreuer/in, Kindergruppenleiter/in, Sozialassistent/in, Inspektor/in für das Rechnungswesen, Rechtsanwalt/wältin, Forstrat/rätin, Psychologe/in nicht mehr erstellt werden.
Wer sich für die befristete Aufnahme in den Landesdienst als Raumpfleger/in, Schulwart/in, Sekretariatsassistent/in, Verwaltungsinspektor/in usw. melden will, kann die entsprechende Gesuchsvorlage ist im Internet unter www.provinz.bz.it/Personal/formulare_d.htm herunterladen. Gesuchsvorlagen liegen auch im Landesamt für Personalaufnahme auf. Dort gibt es unter den Rufnummern 0471 412244 und 0471 412192 auch weitere Informationen, unter anderem auch über die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen.
Die Gesuche für die befristete Aufnahme in den Landesdienst müssen bis zum 15. Mai 2005 bei der Personalabteilung des Landes, Amt für Personalaufnahme, Rittnerstraße 13, in Bozen einlangen.

SAN

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