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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 26. April 2005

LPA - Kunstankauf, Personalfragen und Gemeindenfinanzierung waren drei Themenbereiche, mit denen sich die Landesregierung im Verlauf ihrer heutigen Sitzung befasst hat.

KUNSTANKÄUFE
Um Kunstgegenstände, die mit Südtirol in Bezug stehen, ersteigern oder erwerben zu können, hat die Landesregierung heute den Direktoren der Landesabteilungen für deutsche, italienische und ladinische Kultur mehr Spielraum zuerkannt. „Viele wertvolle Kunstgegenstände sind im vergangenen Jahrhundert über die Landesgrenzen hinaus verkauft worden“, so der Landeshauptmann nach der Regierungssitzung, „bei Versteigerungen oder auch auf dem Kunstmarkt werden ab und zu solche Objekte angeboten, die von Südtiroler Künstlern stammen, in Südtirol entstanden oder für Südtirols Geschichte von Bedeutung sind. Die Landesverwaltung ist in solchen Fällen im Vergleich zu privaten Käufern zu schwerfällig; daher haben wir heute die Abteilungsdirektoren für Kultur ermächtigt, über die im Landeshaushalt für Kulturankäufe vorgesehenen Finanzmittel auch ohne Auftrag der Landesregierung zu verfügen.“ Die Abteilungsdirektoren werden dazu in einem Komitee zusammenarbeiten, das ad-hoc zusammentritt. Im diesjährigen Landeshaushalt sind für den Ankauf von Kunstgegenständen unter den Investitionsausgaben für die deutsche Kultur 185.000 Euro vorgesehen.

LANDESPERSONAL FÜR UNI
Die Ausbildung an der Bildungsfakultät Südtirols Freier Universität soll möglichst praxisnahe sein. Diese Orientierung an der beruflichen Wirklichkeit soll vor allem durch Praktika erfolgen. Um die Verbindung zwischen Studium und Praktikum an Bildungseinrichtungen – Kindergarten und Schulen – zu schaffen und die Studenten bei ihren Praktika zu begleiten, hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Bildungslandesrat Otto Saurer sowie Landesrätin Luisa Gnecchi und Landesrat Florian Mussner beschlossen, Personal aus dem Kindergarten-, Schul- und Direktionsbereich für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Insgesamt handelt es sich um 26,5 Planstellen.

KLEINWOHNUNGEN FÜR SANITÄTSPERSONAL
Nahe dem Bozner Krankenhaus hat das Wohnbauinstitut im Auftrag des Landes drei Gebäude mit insgesamt 150 Kleinwohnungen fertiggestellt, die an das Personal des Sanitätsbetriebes Bozen vermietet werden sollen. Die Kriterien, nach denen die Kleinwohnungen vergeben werden sollen, hat die Landesregierung nun verabschiedet. Demnach sollen die Wohnungen für eine Dauer von maximal fünf Jahren zum Landesmietzins zugewiesen werden. Handelt es sich um möblierte Wohnungen, ist ein Zuschlag von 30 Prozent vorgesehen. Bei der Zuweisung sollen wirtschaftliche Aspekte beachtet werden, erklärte Landeshauptmann Durnwalder: „Die Wohnungen sollen den Bediensteten bis zur vierten Einkommensstufe – also mit bis zu 27.000 Euro Jahreseinkommen – vorbehalten werden. Ausgeschlossen beziehungsweise sofort ausgewiesen werden Personen, die Drogenhandel betreiben, Prostitution begünstigen oder die Wohnung weiter vermieten.“

GEMEINDEN SCHULDEN LAND 8,7 MILLIONEN EURO
Einige der Südtiroler Gemeinden hat der Landeshauptmann heute an den Ohren gezogen: „Wenn man sich Geld ausleiht, so zahlt man es normalerweise wieder zurück.“ Gemeint waren die Darlehen aus dem Rotationsfonds, die das Land den Gemeinden gewährt. Derzeit stellt das Land den Gemeinden in Form solcher dreijähriger Darlehen insgesamt 67,57 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld muss nach Ablauf der Dreijahresfrist zurückgezahlt werden. Bis vor kurzem waren 19,6 Millionen Euro ausständig. Nach einem Aufruf des Landeshauptmanns am Tag der Gemeinden wurde der Schuldenberg auf 8,7 Millionen Euro abgebaut. Rückzahlungen aus insgesamt 28 Gemeinden sind ausständig. Sollten diese nicht getätigt werden, so werde die Landesverwaltung die entsprechenden Summen bei der Auszahlung der Gemeindenfinanzierungsbeträge zurückbehalten, so der Landeshauptmann.

ZAHLUNGSAUFSCHUB FÜR GEMEINDE BOZEN
Der Gemeinde Bozen, die dem Land für die Erschließung der neuen Wohnbauzonen Firmian und Kaiserau einen Betrag von 7,56 Millionen Euro zurückerstatten muss, wurden heute diese Schulden um ein Jahr bis Ende 2005 gestundet. Begründet wurde die Verlängerung der Rückzahlung damit, dass die Arbeiten – was die Kaiserau betrifft – noch nicht durchgeführt worden sind und die Gemeinde somit noch auf keine entsprechenden Einnahmen zurückgreifen könne.

DETAILHANDEL IN GROßVERTEILUNGSBETRIEBE
In Bozen, Meran, Sinich, Schlanders, Neumarkt und Naturns wird es neue Detailhandelsflächen in Großverteilungsbetrieben geben. Im Verlauf ihrer Montagssitzung genehmigte die Landesregierung sechs entsprechende Anträge um Verkaufsflächen von über 6000 Quadratmetern. Nach den Worten des Landeshauptmannes sind durch diese neu genehmigten Flächen die entsprechenden Kontingente in fast allen Gemeinden erschöpft.

WINTERÖFFNUNG FÜR BERGBAUMUSEUM STEINHAUS
Das Bergbaumuseum im Kornkasten in Steinhaus wird in Zukunft auch während der Wintermonate zugänglich sein. Die Landesregierung stimmte einem entsprechenden Antrag der Gemeinde Ahrntal zu, die sich dazu verpflichtet hatte, die zusätzlichen Kosten für die Winteröffnung zu übernehmen. Die Gemeinde wird dafür 10.000 Euro aufbringen.

MUSEUMSPERSONAL
Die 21 Personen, die derzeit in den Landesmuseen mit einem privatrechtlichen Vertrag beschäftigt sind, sollen über einen Stellenwettbewerb die Möglichkeit einer festen Anstellung erhalten. Nachdem der Staat die Beschäftigungsmöglichkeiten über die so genannten Co.co.co.-Vertäge eingeschränkt hat, einigte sich die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur dafür, durch die Änderung des Stellenplans der Körperschaft „Südtiroler Landesmuseen“ die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Jahrespersonals zu schaffen. Von den derzeit 21 Jahresstellen sollen zwei im zuständigen Ressort und 19 in den Museen vorgsehen werden.

NATURPARKFÜHRER
Während der anstehenden Sommersaison werden in Südtirols Naturparken zusätzlich 28 Personen im Einsatz sein, um Führungen, Besichtigungen und andere Parkaktivitäten zu gestalten. Diese Personen, bei denen es sich nach den Worten von Landeshauptmann Durnwalder in erster Linie um Personen im beruflichen Ruhestand handelt, werden nach Stunden beziehungsweise Tagestarifen entlohnt. Das Land stellt für diese Naturpark-Zusatzdienste 112.000 Euro zur Verfügung.

SPRACHNACHWEIS VOR CLAUDIANA-BESUCH
Wer künftig eine Ausbildung an der Fachhochschule für Gesundheitsberufe „Claudiana“ absolvieren möchte, muss vor Studienbeginn nachweisen, dass er der Unterrichtssprachen Deutsch, Italienisch und Englisch zumindest einigermaßen mächtig ist. Die Landesregierung hat heute die Einführung einer solchen Sprachprüfung beschlossen, um zu verhindern, „dass Fachlehrpersonen zu Übersetzern oder Sprachlehrern werden“, wie Landeshauptmann Durnwalder es formulierte. Die Claudiana zählte im laufenden Schuljahr an die 250 Einschreibungen, die zum Großteil aus Südtirol, aber auch aus anderen Ländern kamen. Durch die mangelnden Sprachkenntnisse wurden Unterricht und Ausbildungsarbeit eingeschränkt und behindert. „Die Studenten müssen nicht die perfekte Kenntnis der Sprachen nachweisen“, so der Landeshauptmann, „ doch sie müssen dem Unterricht in der jeweiligen Sprache folgen können und bereit sein, ihre Sprachkenntnisse auszubauen.“

jw

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