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Landesgesetz zu Wasserableitungen für neue E-Werke wird veröffentlicht

(LPA) Das Landesgesetz, das die Wasserableitungen für Großkraftwerke neu regelt, wird am kommenden Dienstag, 26. April im Amtsblatt veröffentlicht. Es bezieht sich auf die Genehmigung von Großkraftwerken mit einer Produktion von mehr als drei Megawatt und sieht dafür klare Richtlinien auch in Sachen Umwelt vor.

Die "Übergangsbestimmungen auf dem Gebiet der Konzessionen für große Ableitungen zur Erzeugung von Elektroenergie" waren notwendig geworden, nachdem die EU-Kommission wegen der bestehenden Regelung der Konzessionsvergabe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet hatte. Um ein rechtliches Vakuum gleichzeitig aber auch eine Anfechtung durch die Zentralregierung in Rom zu verhindern, hat sich die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf darauf beschränkt, die Konzessionsvergabe für neue große Ableitungen neu zu regeln, nicht aber die Verlängerung von bestehenden.

So sieht das vom Landtag in der Aprilsitzung verabschiedete Landesgesetz vor, dass die Anträge auf Erlass neuer Konzessionen für große Wasserableitungen zur Stromerzeugung an die Landesregierung zu richten sind. Dem entsprechenden Gesuch muss dabei nicht nur ein Vorprojekt der zu errichtenden Bauten beigelegt werden, sondern auch ein detaillierter Umweltplan, in dem jene Maßnahmen aufgelistet werden, die der Konzessionär "zur Verbesserung und Sanierung der Umwelt und der Landschaft" zu ergreifen gedenkt. Diese müssten in einem angemessenen Verhältnis zu den für die Stromerzeugung notwendigen Eingriffen in Natur und Landschaft stehen, schreibt das Gesetz vor. Vor einer eventuellen Konzessionsvergabe durch die Landesregierung steht die Durchführung der UVP und eine Stellungnahme der betroffenen Gemeinde.

In Kraft tritt das neue Landesgesetz zu den Großwasserableitungen 15 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt, die am kommenden Dienstag, 26. April erfolgt. Es wird dann nicht nur für die neu einzureichenden Gesuche Gültigkeit haben, sondern auch für all jene, die derzeit aufliegen aber noch nicht bearbeitet worden sind.

chr

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